4 Bewertungen zu Regividerm B12 Salbe
habe die salbe genommen und dann ist alles noch schlimmer gekommen..Von wegen wunder Salbe...das einfachste ist einfach auf die ernährung achten.. kein stress. usw....
Ich hoffe die Salbe kommt bald vom Markt. Die ganze Geschichte ist ein Riesenschwindel um diese Salbe und es werden Erwartungen geweckt auf Kosten von leidenten Menschen. Meine Tochter hat hochallergisch reagiert, Dreckszeug!!!!!!!!!!!
Noch ist sie ja nicht zu haben aber Ist die bald zu erhaltene Salbe nicht jetzt schon zum Scheitern verurteilt? Man will wohl doch erreichen, dass damit nicht der Erfolg erzielt wird, den seiner Zeit Klingelhöller bereits beschrieb und auch hatte. 1. von dem Wirkstoff B12 sind nur 1,33% enthalten, 2. das Vitamin B1 (Hydroxycobalamin) fehlt gänzlich, 3. ebenso D-Panthenol Die Patentschrift ist übrigens aus dem www verschwunden. Gott sei Dank ist dafür http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/showtopic.php?threadid=5707 getreten, worin die Patentschrift WO 1994028907 19941222 komplett enthalten ist.
>>gibt es jetzt eine erneute Prüfung von der Bezirksregierung Düsseldorf. Dort soll untersucht werden, ob es sich bei Regividerm wirklich nur um ein "Medizinprodukt" handelt oder nicht doch eher um ein "Arzneimittel". Wäre letzteres der Fall, müssten weitere umfangreiche Zulassungsprozeduren von den beiden Herstellern durchgeführt werden und der Marketstart von Regividerm im November wäre deutliche gefährdet.<< Das ist so nicht ganz richtig dargestellt. Regividerm ist ein Medizinprodukt Klasse IIa. Das Inverkehrbringen dieses Produktes ist nicht genehmigungspflichtig, es ist anzeigepflichtig. Anhand der eingereichten Unterlagen kann die zuständige Behörde (Landesbehörde) das Mittel als zulassungspflichtiges Medikament klassifizieren. Dieses teilt sie dem Hersteller mit. Dieser hat das komplette Sortiment an Rechtsmitteln gegen diese Entscheidung, so dass am Ende ein Gericht entscheiden wird. Bis es soweit ist, ist das Präparat als Medizinprodukt weiter verkehrsfähig, darf also weiter produziert und vertrieben werden. (Ausnahmen nur, wenn eine große Gefahr für Leib und Leben vorliegt, was bei Regividerm wohl nicht zu befrüchten ist). So steht der geplanten Markteinführung erstmal nichts im Wege.