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Naturkosmetik und Co. – über die Herstellung und rechtliche Aspekte

Kommentar schreiben Aktualisiert am 08. September 2022

Die Natur bietet allein zahllose Pflanzen, die sich sowohl für die innere als auch äußere Anwendung eignen. Viele davon lassen sich problemlos auf dem Balkon und erst recht im eigenen Garten züchten. Doch ganz gleich, was genau Sie damit bezwecken: immer werden dabei sehr umfassende Rechtsthemen berührt. Lesen Sie jetzt, wie es geht, wer was darf und wie die allgemeine Rechtslage aussieht.

 

Hinweis: Dieser Artikel soll lediglich einen Überblick über das Thema geben. Er ersetzt jedoch nicht eine sachkundige Rechtsberatung. Wann immer Sie derartige Produkte in Verkehr bringen möchten, sollten Sie sich unbedingt zuvor von einem Fachanwalt beraten lassen!

 

 

 

Der große Unterschied: Lebensmittel, Arzneimittel, Heilmittel und Kosmetik

Was die Natur uns liefert und wie wir es einsetzen können, ist teilweise sehr breit aufgefächert. Denken Sie etwa an eine getrocknete Baldrianknolle. Diese könnten Sie als Tee aufbrühen und trinken oder daraus einen Badezusatz zur äußeren Anwendung herstellen.

Diese Vielfalt kann in rechtlicher Hinsicht schwierig sein – ganz besonders, wenn Sie Ihre Naturprodukte verkaufen möchten. Prinzipiell unterscheiden das deutsche und das europäische Recht hierbei vier Fälle:

 

1. Lebensmittel:

Zu Lebensmitteln zählen Stoffe und Erzeugnisse, die von Menschen eingenommen werden. Diese dürfen jedoch nicht gleichzeitig Arzneimittel oder Kosmetika sein.

 

2. Arzneimittel:

Zu Arzneimitteln zählt alles, was für eine konkrete medizinische Anwendung gedacht ist und mit entsprechenden Eigenschaften beworben wird; ungeachtet der Anwendungsform. Diese Mittel werden hierzulande unter dem Arzneimittelgesetz zusammengefasst und rechtlich konkretisiert.

 

3. Heilmittel:

Heilmittel werden oft fälschlicherweise synonym zu den Arzneimitteln gezählt. Im Unterschied zu diesen handelt es sich jedoch um medizinische, aber nicht-medikamentöse, äußerliche Behandlungen. Mitunter kann es jedoch im Rahmen von diätischen Behandlungen zu einer Überschneidung mit Lebensmitteln kommen.

 

4. Kosmetische Mittel:

Dabei handelt es sich um Stoffe und Erzeugnisse, die äußerlich oder im Mundraum angewendet werden. Ihr „ausschließlicher oder überwiegender Zweck“ besteht darin, zu reinigen, parfümieren, Aussehen oder Zustand zu verändern oder zu erhalten.

Naturkosmetik ist somit ein komplexes Rechtsthema. Schließlich geht es darum, für alle Verbraucher transparente Verhältnisse zu schaffen und sie zu schützen.

Wichtig: Informieren Sie sich selbst bei Produkten für die Eigenanwendung immer über die Wirksamkeit, Nebenwirkungen und Unverträglichkeiten. Nur weil etwas aus dem Garten kommt und von vielen für irgendeinem Zweck als wirksam angepriesen wird, heißt das noch lange nicht, dass jeder es bedenkenlos verwenden oder konsumieren kann.

 

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Von Apfeltee bis Zistrosen-Salbe: Wer braucht welche Genehmigungen?

Gesetze können sehr komplex sein, Ihre eigenen Naturprodukte machen dabei keine Ausnahme. Wenn Sie derartige Mittel nur für sich, also einen nichtgewerblichen Einsatz, herstellen, ist die Sachlage am einfachsten. In diesem Fall müssen Sie sich lediglich an das Betäubungsmittelgesetz halten. Falls Sie etwa Kräuter in der freien Natur sammeln möchten, müssen Sie beim jeweils zuständigen Rathaus oder der Kreisverwaltung sicherheitshalber eine Sammelgenehmigung beantragen.

 

Ungleich komplexer wird die Sachlage jedoch, wenn Sie gewerblich (auch kleingewerblich) in dieses Thema einsteigen möchten. Neben den allgemeinen gewerblichen Erlaubnissen gilt dann Folgendes:

  • Kosmetikherstellung ist ein freies Gewerbe. Dennoch sind Sie verpflichtet, jedes Produkt gutachterlich bewerten zu lassen. Ferner müssen Sie die Vorgaben der „Gute Herstellungspraxis“, beziehungsweise „Good Manufacutring Practice“ einhalten.
  • Höchste Vorsicht bei allen Arten von Produkten, was die (werbliche) Zuschreibung von heilenden, lindernden oder anderweitig medizinischen Eigenschaften anbelangt. Prinzipiell dürfen Sie nicht einmal von beispielsweise „Heilpflanzen“ sprechen, selbst wenn deren Eigenschaften längst nachgewiesen sind. Dadurch könnten Sie Ihr Mittel rechtlich zu einem Arzneimittel machen, wodurch Sie der besonders strengen Arzneimittelgesetzgebung unterliegen. Informieren Sie sich diesbezüglich unbedingt über die Inhalte des Heilmittelwerbegesetzes.
  • Was freiverkäufliche Arzneimittel nach § 50 Arzneimittelgesetz anbelangt, dürfen Sie diese nicht selbst herstellen, selbst wenn Sie einen Sachkundenachweis erbringen können. In dem Fall benötigen Sie für jedes Produkt eine Herstellungserlaubnis und eine Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
  • Beim Thema Lebensmittel kommt es im Höchstmaß auf den Verarbeitungszustand an:

 

Unverändertes, selbstangebautes Produkt:

Hierfür ist keine weitere Genehmigung erforderlich. Das gilt für Pflanzen ebenso wie deren Produkte bis hin zu leichten Veränderungen – etwa durch Trocknung, aber ohne Vermischung mit anderen Erzeugnissen.

 

Erzeugnisse aus selbstangebauten, aber veränderten/vermischten Produkten:

Alle Inhaltsstoffe müssen korrekt aufgelistet werden und es muss ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben werden. Je nach Bundesland sind Sie überdies verpflichtet, sich in Lebensmittelhygiene unterweisen zu lassen.

 

Erzeugnisse aus veränderten Produkten überwiegend fremder Herkunft:

Hierbei ist auf jeden Fall eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Bei den ersten zwei Punkten ist das nur dann nötig, wenn Sie einen großen Hofladen betreiben oder beispielsweise auf Wochenmärkten verkaufen. Ferner müssen Sie Art und Menge der Fremdprodukte genau dokumentieren.

  • Lebensmittel, die Alkohol enthalten, müssen unter Beachtung der Jugendschutzgesetze verkauft werden. Sofern der Alkohol durch Brennen entsteht, wird es sehr komplex. Dann müssen Sie aus zollrechtlichen Gründen eine  Brenngenehmigung besitzen und unterliegen umfangreichen Dokumentationspflichten.

 

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Vielfach kommt es nur darauf an, wie genau Sie Ihre Produkte benennen und beschreiben, um von einer in eine andere Klassifikation zu rutschen – und so mitunter folgenschwere Rechtsbrüche zu begehen.

 

Beispielhaft soll Ihnen das eine simple Mischung aus wohlriechenden und -schmeckenden Kräutern verdeutlichen:

 

  • Als „Verdauungstee“ wäre es ein Arzneimittel.
  • Dieselbe Mischung als „Gewürzmischung“ ist ein Lebensmittel.
  • Als „Badezusatz“, wird daraus eine Kosmetik.
  • Verkaufen Sie die Pflanzenteile als „Duftsäckchen“, ist es ein Bedarfsgegenstand.

 

Am einfachsten ist es, wenn Sie derartige Produkte ausschließlich für den Eigenverbrauch durch Sie selbst und vielleicht Ihre Lieben herstellen. In diesem Fall müssen Sie lediglich das schon erwähnte Betäubungsmittelgesetz beachten. Ferner sind Sie sehr limitiert, was die Anfertigung von öligen Pflanzenextrakten in einer Brennblase anbelangt.

Hierfür dürfen Sie Brennblasen beziehungsweise Destilliergeräte beliebiger Größen erwerben. Sie dürfen Sie jedoch ausschließlich nutzen, um ätherische Öle zu entziehen. Ist das Fassungsvermögen der Blase größer als zwei Liter, müssen Sie sie beim Zoll anmelden und eine Anwendung angeben, die nichts mit der Erzeugung oder Verwendung von Alkohol zu tun hat. Außerdem kann es sein, dass Sie  regelmäßig vom Zoll überprüft werden.

Soll es jedoch gewerblich sein, ist der Weg über Lebensmittel und Kosmetik dringend angeraten, da dies die geringsten Hürden bedeutet. Selbsthergestellte Arzneien in Deutschland zu verkaufen, ist äußerst komplex und lohnt sich nur auf industrieller Ebene – keinesfalls für den Nebenerwerb.

 

 

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Tees, Salben und Tinkturen: Mögliche Herstellungsverfahren

Sie möchten im Garten Anis, Arnika, Kamille, Ringelblume oder eine andere der vielen heimischen „Heilpflanzen“ anbauen und danach nutzen oder verkaufen? In diesem Fall stehen Ihnen kaum weniger vielfältige Herstellungsverfahren und Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Der wichtigste Maßstab ist immer, welcher Teil der jeweiligen Pflanze für eine solche Verwendung geeignet ist. Hier können wir Ihnen nur raten, sich gute Literatur zu besorgen, um für jede Pflanze alle relevanten Informationen zu erhalten.

Ferner ist zu beachten, wie wichtig hierbei besonders biologische Anbaumethoden sind. Sie sollten nicht einmal Kunstdünger verwenden, sondern die zahlreichen natürlichen Alternativen.

 

Was jedoch die Verwendung anbelangt, können Sie je nach Pflanze kreativ sein:

 

  • Tees: Hierbei werden entweder die frischen, zerkleinerten oder getrockneten Bestandteile mit kochendem Wasser überbrüht. Dadurch werden sie gelöst. Der Geschmack tritt hervor, eventuelle andere Inhaltsstoffe werden durch das heiße Wasser aufgebrochen und verwertbar gemacht. Tees können Sie allerdings nicht nur trinken. Sie können sie ebenfalls als Badezusatz nutzen, äußerlich anwenden oder als Mundspülung verwenden.

 

  • Gewürze: Die Pflanzenbestandteile werden getrocknet und fein zerkleinert, bis sie streufähig werden. Gegebenenfalls werden mehrere Produkte miteinander vermischt und/oder noch eine Grundwürze (hauptsächlich Salz) hinzugegeben.

 

  • Tinkturen: Anstelle von Wasser werden die frischen, zerkleinerten oder getrockneten Bestandteile 1:5 oder 1:10 mit hochprozentigem, reinem Alkohol versetzt – bei einer inneren Anwendung unbedingt mit Trinkalkohol/Ethanol. Diese Mischung wird viele Tage lang ziehen gelassen. Anschließend erfolgt eine Filtrierung. Es entsteht eine stark alkoholhaltige Tinktur, in der die (alkohol-)löslichen Pflanzenbestandteile vermischt sind.

 

  • Auszüge: Sie ähneln stark Tinkturen, als Lösungsmittel werden jedoch andere Flüssigkeiten wie Öle, Wein oder Essig verwendet.

 

  • Extrakte: Die Herstellung erfolgt wie bei Tinkturen oder Auszügen, jedoch wird das Lösungsmittel danach durch Verdampfen reduziert, wodurch die Wirkstoffkonzentration steigt. Dies kann bis zu Trockenextrakten reichen. Solche Extrakte können dann sogar zu Tabletten gepresst werden – sowohl für die innere Anwendung als beispielsweise auch als Badezusatz.

 

  • Ätherische Öle: Das zerkleinerte Pflanzenmaterial (fast ausschließlich Blüten) wird in einer verschlossenen Brennblase mit Wasserdampf „gespült“. Dieser löst die im Grundmaterial vorhandenen ätherischen Öle. Nach dem Kondensieren wird das Gemisch erneut erhitzt, damit das Wasser verdampft. Jedoch sind nicht alle ätherischen Öle wasserlöslich, mitunter kommen komplexere Lösungsmittel zum Einsatz.

 

  • Parfüms: Es werden nur stark duftende Pflanzenbestandteile verwendet, und zwar mindestens drei verschiedene (für die Basis-, Herz- und Kopfnote). Dabei handelt es sich um ölbasierte Auszüge, Extrakte oder gleich ätherische Öle. Sie werden mit reinem Alkohol sowie ggf. einem geruchlosen Öl vermischt.

 

  • Salben: Ein mit Öl hergestellter Auszug wird mit anderen Ölen und Fetten sowie einem sogenannten Konsistenzgeber (etwa Bienenwachs) vermischt. Es entsteht eine bei Zimmertemperatur streichfähige Masse zur äußeren Anwendung.

 

  • Cremes: Sie haben im Unterschied zu Salben immer einen Wasseranteil und sind dadurch eine Emulsion – und durch die schwierige Vermischung von Wasser und Öl komplizierter herzustellen. Je nach Wasser/Öl-Anteil spricht man von O/W- oder W/O-Cremes (Öl in Wasser, beziehungsweise Wasser in Öl).

 

  • Seifen: Sie nutzen von frischen, zerkleinerten Pflanzenbestandteilen bis zu Extrakten die gesamte Bandbreite der Grundsubstanzen, dazu gegebenenfalls weitere Inhaltsstoffe wie Hafermilch. Diese werden mit Ölen oder Fetten vermischt, mit einer Lauge gekocht und eventuell mit Natrium- oder Kaliumsalzen vermengt. Dadurch entsteht ein immer reinigendes, je nach Inhalten aber auch pflegendes und duftendes Produkt.

 

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Sicher verpackt – schön verpackt

Ganz gleich, ob Sie Ihre Naturprodukte nur für sich herstellen oder einen gewerblichen Weg einschlagen möchten: Mit der richtigen Verpackung geht sehr viel einher. Welche jedoch geeignet ist, hängt vom Produkt ab:

 

  • Tees, Kräutermischungen und Gewürze lassen sich besonders gut in Standboden- und Flachbeuteln verpacken. Zu den verschiedenen Vorteilen und Möglichkeiten dieser Behältnisse gehören vielfältige Größen, ein luftdichter Verschluss und eine große Fläche für die Gestaltung und eventuell vorgeschriebene Angaben. Sie schützen die Produkte außerdem vor Feuchtigkeit und Aromaverlust. In der Variante mit Sichtfenster ermöglichen die Beutelverpackungen einen Blick auf ihren Inhalt.
  • Parfüms sollten in Zerstäuberflaschen oder Flacons gelagert werden. Dadurch sind sie über den jeweiligen Dosiermechanismus sofort einsatzbereit.
  • Extrakte, Tinkturen, ätherische Öle und dergleichen sollten ebenfalls in Glasflaschen gelagert werden. Diese sollten unbedingt braun sein. Die Farbgebung hemmt UV-Einstrahlung. Dadurch bleiben die lichtempfindlichen Inhaltsstoffe deutlich länger stabil. Je nach Nutzung sollten Sie auf Flaschen mit Tropfdosierer oder Pipette setzen.
  • Bei Seifen bietet es sich zumindest für eine Inverkehrbringung an, diese in naturbelassene Papiere einzuschlagen. Für den Privatbereich genügt es, sie feuchtigkeitsgeschützt zu lagern, etwa durch Vakuumieren.
  • Für Salben und Cremes sollten Sie Tiegel verwenden. Zwar wären natürlich ebenso Tuben möglich, in nicht-industrialisierten Verfahren sind diese jedoch eher aufwendig zu befüllen.

 

Grundsätzlich ist es meist die beste Lösung, entweder auf sehr langlebige Behältnisse zu setzen oder auf solche, die sich leicht recyceln lassen.

Wichtig: Wenn Sie gewerblich agieren, müssen Sie Pflichtangaben zu den Inhaltsstoffen machen. Das sollten Sie in die Verpackungswahl mit einfließen lassen – etwa durch genügend Fläche für ein hinreichend großes Etikett.

 

 

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Aus dem Garten in Küche und Bad: Fünf simple Rezepte zum Nachmachen

Wenn Sie daran interessiert sind, sich selbst in der Küche einmal an solchen Produkten zu versuchen, müssen Sie nicht unbedingt bis zum richtigen Zeitpunkt auf dem Aussaat- und Erntekalender warten. Alles, was Sie selbst anbauen und nutzen können, finden Sie für erste Versuche ebenso im gutsortieren Bio-Laden, in der Drogerie, Apotheke oder im Reformhaus.

Dazu gehören die Zutaten für die folgenden Rezepte:

 

Einfacher Kräutertee

Mischen Sie nach Belieben Blätter von Minze, Zitronenmelisse, Kamille, Thymian oder andere typische Teekräuter. Diese müssen unzerkleinert getrocknet werden. Dazu eignet sich ein Dörrautomat hervorragend. Alternativ können Sie die Kräuter locker auf Backpapier verteilen. Dann trocknen Sie sie im ca. 80 °C heißen Backofen (am besten mit Umluft) und leicht geöffneter Tür.

Anschließend sollten Sie die Blätter zerkleinern. Das vergrößert ihre Oberfläche, wodurch das heiße Wasser besser wirken kann. Bei kleinen Portionen genügen die Finger, bei größeren ein (vorsichtig) eingesetzter Küchenmixer. Zerkleinern Sie jedoch nicht zu fein. 

Anschließend benötigen Sie nur ein Tee-Ei, eine Teekanne mit Sieb oder Teebeutelchen zum selbst Befüllen – und eine Waage, die Gramm-Bruchteile zu wiegen vermag. Ganz grob können Sie 12 Gramm Tee pro Liter Wasser rechnen. Tasten Sie sich jedoch besser vorsichtig an die Menge heran, da manche Kräuter durch ihren intensiven Geschmack weniger benötigen.

 

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Kamillen- oder Ringelblumensalbe

Fertigen Sie einen ölbasierten Auszug an, indem Sie die Pflanzenbestandteile grob zerkleinern und zirka zwei Monate in einem verschlossenen Einmachglas mit Pflanzenöl lagern. Anschließend filtern Sie ihn durch ein Feinsieb ab.

Dann nehmen Sie 50 Milliliter des Auszugs und 2 Gramm reines Bienenwachs. Für größere Mengen können Sie beides hochrechnen. Diese Zutaten geben Sie in ein hitzefestes Glasbehältnis. Erneut ist ein Einmachglas sehr tauglich. Dieses stellen Sie so lange in ein heißes Wasserbad, bis das Wachs sich komplett aufgelöst hat.

Dann müssen Sie bei gleichbleibender Hitze sorgfältig rühren. Je mehr, desto besser. Prüfen Sie zwischendurch immer wieder die Konsistenz, indem Sie einen Tropfen auf einen kalten Porzellanteller fließen lassen. Je nachdem, ob die Salbe zu fest oder flüssig ist, geben Sie mehr Auszug oder Wachs hinzu. Füllen Sie anschließend die heiße Salbe zügig in das Lagerungsgefäß um und lassen Sie sie darin erkalten.

 

Frisches Sommerparfüm

Sie benötigen ätherische Öle von Minze, Johannisbeere und Thymian – Kopfnote, Herznote, Basisnote. Diese vermischen Sie in den entsprechenden Mengen:

 

  • Kopfnote:                          3 Teile
  • Herznote:                          5 Teile
  • Basisnote:                          2 Teile

 

Füllen Sie zunächst die Basisnote in einen Mischbehälter. Das kann durchaus bereits die endgültige Parfümflasche sein. Dann folgt die Herznote und zuletzt die Kopfnote. Die obigen Teile können Sie beispielsweise als 30 Tropfen Minzöl, 50 Tropfen Johannisbeerenöl und 20 Tropfen Thymianöl anwenden. Dann füllen Sie das Behältnis mit reinem Alkohol auf. Dafür können Sie beispielsweise kosmetischen Alkohol oder Ethanol aus der Apotheke nehmen.

Vermengen Sie die Zutaten durch sorgsames Schütteln. Nach ungefähr ein bis zwei Wochen Lagerung an einem kühlen, dunklen Ort ist ihr Parfum fertig gereift und kann verwendet werden.

 

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Bio-Grillgewürz

Sie benötigen

 

  • 2 Chilischoten,
  • 10 Tomaten,
  • 2 Knoblauchzehen und
  • 5 Stängel Thymian.

Diese Zutaten müssen Sie trocknen bzw. dörren und anschließend im Mixer möglichst fein zerkleinern.

Die Mischung ergänzen Sie anschließend um je 1 Teelöffel groben schwarzen Pfeffer, zerstoßene Senfkörner und braunen Zucker und geben eine Prise Kreuzkümmel hinzu. Danach wird die gesamte Mischung erneut im Mixer bearbeitet, um einen gleichbleibenden Feinheitsgrad zu erzielen.

 

Erkältungs-Badesalz

Nötig sind 500 Gramm Meersalz – auch Kochsalz. Zudem benötigen Sie je zirka 1 Esslöffel voll getrocknetem und grob zerkleinertem Oregano, Minze, Thymian, Salbei, Kamille und Holunderbeeren. Wenn Sie möchten, können Sie zudem Auszüge, Extrakte oder ätherische Öle von Minze oder Echinacea hinzugeben – jeweils aber nur höchstens 5 Tropfen.

Diese Zutaten werden in einem Glas vermengt. Wenn Sie die genannten Flüssigkeiten hinzugeben möchten, dann diese bitte zuletzt. Diese Mischung sollte ebenfalls wenigstens eine Woche durchziehen können. Dann wird sie in das heiße Badewasser gegeben.

Übrigens: Ohne die flüssigen Bestandteile und luftdicht verschlossen ist dieses Badesalz praktisch unbegrenzt lagerungsfähig.

 

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Fazit

Es mag zwar einfach sein, einen Tiegel Brennnesselsalbe herzustellen oder eigene Kräutertinkturen anzumischen. Wer jedoch mit dem Gedanken spielt, andere damit zu beschenken, geschweige denn, seine Mittel zu verkaufen, der muss sehr vieles beachten.

Das gilt, selbst wenn alles aus dem eigenen Garten stammt und wirklich „bio“ ist. Denn wenn etwas eingenommen, aufgetragen oder verabreicht wird, sind die deutschen und europäischen Gesetze sehr streng – zum Schutz der Gesundheit.

Doch gerade, weil die Herstellung all dieser Produkte so verblüffend einfach ist, sollten Sie wenigstens für den Eigengebrauch nicht zögern. Im Garten lässt sich so manches Kraut züchten und in der Küche zu einem Produkt weiterverarbeiten, für das Sie in derselben Qualität und Wirksamkeit im Fachhandel ein Vielfaches zahlen würden.

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Quellen anzeigen

apomio.de
Autor: apomio.de

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