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Tabuthema-Schwangerschaftsabbruch: Alle wichtigen Infos

Kommentar schreiben Aktualisiert am 24. Oktober 2018

Kaum ein Thema ist so unangenehm, wichtig und kontrovers diskutiert zugleich: der Schwangerschaftsabbruch. Niemand spricht darüber, trotzdem gelangen immer wieder Frauen an einen Punkt in ihrem Leben, an dem das Thema relevant ist. Das gesellschaftliche Tabu, das immer über Schwangerschaftsabbrüchen schwebt, erschwert es Frauen sich zu informieren und Ärzte werden kriminalisiert. Deshalb finden Sie hier alle wichtigen Informationen zum Thema Abtreibung.

Der Paragraf 219a ist derzeit in der Presse heiß diskutiert. Er verbietet Ärzten die aktive Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Selbsternannte Lebensschützer instrumentalisieren ihn, um regelrecht Jagd auf Frauenärzte zu machen, die Abtreibungen vornehmen und das öffentlich kommunizieren. So geschehen im Fall Kristina Hänel. Die Gynäkologin wurde zu 6000 Euro Strafe verurteilt, weil sie auf ihrer Homepage sachlich darüber informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Inzwischen ist sie die Galionsfigur einer Bewegung, die eine Reform des veralteten Gesetzes fordert.

Gynäkologen ist es untersagt über Abbrüche zu informieren, unabhängigen Plattformen nicht. Deshalb finden Sie hier alle wichtigen Informationen über das Thema.

Schwangerschaftsabbruch: So ist die Gesetzeslage

In Deutschland sind Abtreibungen zwar verboten, aber unter bestimmten Umständen dennoch geduldet. Die Akteure bleiben straffrei, wenn „die Schwangere den Schwangerschaftsabbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung (…) nachgewiesen hat, dass sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen, der Schwangerschaftsabbruch von einem Arzt vorgenommen und seit der Empfängnis nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sind.“ (Paragraf 218a Grundgesetz)

Das bedeutet, wenn der Schwangerschaftstest ungewollt positiv ausfällt und die Frau keine Möglichkeit sieht das Kind zu bekommen, kann sie sich innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen von einer unabhängigen Stelle beraten lassen. Pro Familia, Donum vitae oder andere staatlich anerkannte Beratungsstellen sind die richtigen Ansprechpartner. Die Ansprechpartner gehen mit den betroffenen Frauen alle Möglichkeiten durch und liefern weitere Informationen. Sollte sie danach immer noch einen Abbruch vornehmen lassen wollen, muss sie drei Tage „Bedenkzeit“ verstreichen lassen. Im Anschluss kann der Eingriff erfolgen.

Die Abtreibungsmethoden im Überblick

Für einen Schwangerschaftsabbruch stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung.

Medikamentöser Abbruch: Das Medikament Mifegyne ist ein künstliches Hormon, das dem menschlichen Botenstoff Progesteron ähnelt. Progesteron unterstützt die befruchtete Eizelle dabei sich in der Gebärmutter einzunisten. Das Medikament blockiert die Wirkung von Progesteron. Die Folge: Der Gebärmutterhals öffnet sich und es kommt zu einer Blutung. Mit der Blutung geht die befruchtete Eizelle ab. Der Vorgang dauert bis zu 48 Stunden nach der Einnahme.

Das Mittel kommt nur im frühen Stadium der Schwangerschaft in Frage, seine Wirksamkeit nimmt mit der fortschreitenden Schwangerschaft ab. Bis zum 63. Tag nach der letzten Regelblutung ist die Methode möglich. Die Schwangere muss sich also bis zum Anfang der neunten Woche entscheiden.

Instrumenteller Abbruch: Bei einer instrumentellen (chirurgischen) Abtreibung wird die befruchtete Eizelle während eines Eingriffs abgesaugt. Die geschieht unter örtlicher Betäubung oder Vollnarkose. Der Gebärmutterhals wird mit Metallstäbchen erweitert und ein dünnes Röhrchen wird in die Gebärmutterhöhle eingeführt. Das Absauggerät entfernt die aufgebaute Schleimhaut und die Fruchtblase. Der Eingriff dauert etwa zehn Minuten. Nach dem Eingriff können Bauchschmerzen und leichte Blutungen auftreten. Das ist ganz normal. In manchen Fällen kann es notwendig sein, dass die Gebärmutter mit Instrumenten abgetragen („ausgeschabt“) werden muss.

Ein Schwangerschaftsabbruch wird in der Regel ambulant vorgenommen. Etwa zwei Stunden nach dem Eingriff kann die Frau wieder nach Hause. Eine Begleitperson ist wichtig, da alleine Autofahren nach er Narkose nicht möglich ist. Außerdem ist eine Abtreibung meist eine emotionale Angelegenheit und Unterstützung einer Vertrauensperson ist eine große Hilfe.

Wenige Nebenwirkungen bei Abbrüchen

Beide Methoden sind sehr sicher und Komplikationen sind die Ausnahme. Welche Methode besser geeignet ist hängt vom Fortschritt der Schwangerschaft, aber auch von der allgemeinen Konstitution der Patientin ab und daher von Mensch zu Mensch verschieden. Der behandelnde Gynäkologe sowie die unabhängige Beratungsstelle werden die Patientin umfassend informieren und beraten.

Nach dem Abbruch: Ruhe ist wichtig

Nach einem erfolgten Schwangerschaftsabbruch ist vor allem Ruhe wichtig. Die Patientin muss sich schonen, um Entzündungen vorzubeugen. Während der ersten Tage sollten keine Tampons verwendet werden. Auch on Baden oder Schwimmen ist einige Tage abzuraten – es sollen keine Keime in die Vagina gelangen. Geschlechtsverkehr ist etwa eine Woche nach dem Abbruch wieder bedenkenlos möglich.

Traurigkeit und emotionale Aufgewühltheit sind normale Reaktionen nach einer Abtreibung. Frauen treffen diese Entscheidung zwar bewusst und aus guten Gründen, trotzen spüren sie die Konsequenzen. Zudem durchlebt der Körper sehr schnelle die hormonelle Umstellung von schwanger, auf nicht schwanger – und das ohne eine Geburt. Das bringt schon einem die Gefühlswelt durcheinander. Es ist empfehlenswert die inneren Vorgänge und auch dunklere Gedanken mit einem Freund, dem Partner oder der Familie zu teilen. Auch der behandelnde Gynäkologe hat in dieser Phase ein offenes Ohr und kann gegebenenfalls an einen Psychologen vermitteln.

Vorbereitung auf den Eingriff

In Schwangerschaftsabbruch ist unangenehm. Trotzdem muss sich die Betroffene um einige organisatorische Dinge kümmern. Bei der Krankenkasse muss erfragt werden, ob ein Teil der Kosten getragen wird. Das kommt vor allem für Frauen mit einem geringen monatlichen Einkommen (1179 Euro netto) in Frage. Das Einkommen muss in diesem Fall nachgewiesen und die Kostenübernahme beantragt werden – vor dem Eingriff.

Falls vorhanden kann ein Blutgruppennachweis (bekommt man bei einer Blutspende; steht im Mutterpass) dem behandelnden Arzt weiterhelfen. Zum Termin muss zudem die Bescheinigung über die gesetzlich vorgeschriebene Beratung mitgebracht werden.

Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs

Der Teil, der von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen wird, beträgt zwischen 200 und 600 Euro. Bei einer stationären Aufnahme in ein Krankenhaus muss ein Tagessatz selbst getragen werden.

Besondere Fälle: Minderjährigkeit und Schwangerschaft nach Gewaltverbrechen

Hat die Schwangere das 18 Lebensjahr noch nicht erreicht, ist ein Abbruch nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.

Liegt der Schwangerschaft ein Gewaltverbrechen zugrunde, kann eine Abtreibung ohne die gesetzlich vorgeschriebene Beratung erfolgen. In Deutschland machen diese Schwangerschaftsabbrüche allerdings den geringsten Anteil aus.

Ebenso kann eine Abtreibung ohne die Beratung erfolgen, wenn durch die Schwangerschaft Lebensgefahr für die werdende Mutter besteht oder das Kind mit starken körperlichen oder geistigen Einschränkungen zur Welt kommt. Solche Einschränkungen können bei einer Vorsorgeuntersuchung entdeckt werden. Der Frauenarzt wird die Betroffene dann umfassend beraten und ihr alle Möglichkeiten aufzeigen. Wenn sich die Frau für einen Abbruch entscheidet, kann er in diesem besonderen Fall auch noch zu einem späteren Zeitpunkt der Schwangerschaft erfolgen.

Statistik in Deutschland

In Deutschland geht die Zahl der vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche in den vergangenen Jahren stetig zurück. Im Jahr 2017 waren es  97.278, berichtet das Statistische Bundesamt. Davon erfolgten 96,1 Prozent nach der Beratungsgregelung. Nur 20 Abtreibungen erfolgten auf Grund einer kriminellen Indikation, knapp 4.000 aus medizinischen Gründen.

Etwa ein Viertel der Frauen waren zwischen 25 und 30 Jahre alt. 48.100 Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden haben, haben davor bereits ein oder zwei Kinder zur Welt gebracht.

Gesetzesänderung: Schwangerschaftsabbruch aus der Grauzone holen

Durch die gesetzliche Lage werden Frauenärzte, die den Eingriff durchführen kriminalisiert und müssen immer wieder mit Geldstrafen rechnen. Aus diesem Grund nehmen immer weniger Ärzte den Eingriff vor. Der Fall um Kristina Hänel hat das Potenzial das veraltete Gesetz zu revolutionieren. Dadurch könnten einerseits Ärzte ohne Angst vor Konsequenzen über das Thema informieren. Andererseits hätten es Frauen in der ohnehin unangenehmen Situation leichter an Informationen zu kommen. Eine Erneuerung der Regelung würde zu mehr Selbstbestimmung  führen.

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Lisa Vogel
Autor: Lisa Vogel

Von Juli 2014 bis März 2018 arbeitete Lisa Vogel als Werkstudentin in der Redaktion bei apomio.de und unterstützt das Team nun als freie Autorin. Sie hat ein Studium im Fach Ressortjournalismus mit dem Schwerpunkt Biowissenschaften und Medizin an der Hochschule Ansbach mit dem Bachelor of Arts abgeschlossen. Hier erlangte sie sowohl journalistische als auch medizinische Kenntnisse. Derzeit vertieft sie ihre medialen Kenntnisse im Master Studium Multimediale Information und Kommunikation.

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