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RX-Versand: „mit uns nicht“ oder alles „bleibt wie gehabt“?

Kommentar schreiben Mittwoch, 23. Oktober 2019

Mit #mitunsnicht und seiner Petition setzt sich der Pharmaziestudent Benedikt Bühler für eine Umsetzung des RX-Versandverbotes ein1. Und auch der Bundesrat empfahl im September 2019 der Bundesregierung im Zuge des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes (VOASG) das RX-Versandverbot zu beschließen. Doch wie wahrscheinlich ist es tatsächlich dass verschreibungspflichtige Arzneimittel in naher Zukunft nicht mehr versendet werden dürfen?

 

RX Versandverbot wieder in der Diskussion

 

Die Diskussion um das RX-Versandverbot hat in den letzten Wochen wieder an Fahrt aufgenommen. Union und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag Anfang 2018 auf ein Verbot des RX-Versands geeinigt: "Um die Apotheken vor Ort zu stärken, setzen wir uns für ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ein.“2 Dieser konkrete Vorsatz schien auf dem politischen Spielfeld in den folgenden Monaten allerdings eine eher untergeordnete Rolle zu spielen und wurde letztlich als europarechtlich nicht umsetzbar in Frage gestellt. Dabei stünde Deutschland mit einem RX-Versandverbot nicht alleine da. In einem Großteil der EU-Mitgliedsstaaten ist der Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel nicht zugelassen. Nur ein Viertel erlaubt den RX-Versand: Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, die Niederlanden, Schweden und Großbritannien.3

 

Die Folgen für deutsche Apotheken

 

Seitdem der Europäische Gerichtshof im Jahr 2016 die Arzneimittelpreisbindung für europäische Versandapotheken für nicht rechtmäßig erklärte und diese aufhob, haben deutsche Apotheken mit den wirtschaftlichen Konsequenzen zu kämpfen. Ausländische Versender dürfen ihren Kunden in Deutschland Rabatte und Boni im verschreibungspflichtigen Bereich gewähren, die den deutschen Apotheken untersagt sind. Selbst die Abgabe kleinerer Werbegeschenke im Zuge der RX-Abgabe hatte der Bundesgerichtshof im Sommer 2019 verboten. In Folge muss mit einem weiteren Rückgang der seit 2009 sinkenden Apothekenzahlen in Deutschland gerechnet werden, wodurch Arbeitsplätze abgebaut und eine Verschlechterung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Kauf genommen werden.

Dass diese Bedenken nicht unbegründet sind zeigt auch eine Online-Umfrage des Bundesverbands Deutscher Versandapotheken (BVDVA). In dessen Auftrag hatte das Meinungsforschungsinstitut Ears and Eyes April 2019 1000 in Deutschland lebende Erwachsene befragt. Dabei befürworten 68 Prozent der befragten Deutschen den Versandhandel, rund 80 Prozent denken, dass er die pharmazeutische Versorgung außerhalb der Ballungszentren erleichtert.4 Dass durch den Versandhandel allerdings Apotheken aufgrund wirtschaftlicher Probleme schießen müssen, ist die nicht bedachte Kehrseite der Medaille.

 

 

Ein klares Zeichen an die Politik

 

Nun wurde mit der im August beendeten Petition des Pharmaziestudenten Benedikt Bühler ein klares Zeichen an die Politik gesetzt und die Umsetzung des im Koalitionsvertrag aufgeführten RX-Versand-Verbots gefordert. Sie ist die mitzeichnungsstärkste e-Petition, die jemals beim Bundestag eingereicht wurde.5 Doch wie groß ist die tatsächliche Tragweite dieses Ersuches? Bühler kann nun die Möglichkeit erhalten, sein Anliegen vor dem Petitionsausschuss des Bundestags vorzubringen - sofern nicht 2/3 der Ausschussmitglieder gegen eine Anhörung stimmen. Unabhängig davon kann der Ausschuss über die Thematik beraten und der Bundesregierung eine Empfehlung aussprechen. Umsetzen muss diese den Rat des Petitionsausschusses allerdings nicht.

 

Diskussionen auch auf dem diesjährigen Deutschen Apothekertag

 

Auch auf dem Deutschen Apothekertag (DAT) im September diesen Jahres wurde das Thema durch Ad-hoc-Anträge wieder aufgenommen; die offizielle Agenda sah diesen Punkt ursprünglich nicht vor. Initiiert durch den Bayerischen Kammerpräsidenten Thomas Benkert wurde die Hauptversammlung der Apothekerinnen und Apotheker dazu angehalten, den Gesetzgeber aufzufordern das Votum des Bundesrats zur Wiedereinführung des RX-Versandverbots umzusetzen.6 Doch noch während des DAT wurde der Sachverhalt zunächst aufgrund von Unstimmigkeiten die Formulierung betreffend vertragt und nach verstärkten Diskussionen in einen Kompromiss überführt. Eingebettet in den Leitantrag der ABDA zum Erhalt der Preisbindung wird der Gesetzgeber demnach aufgefordert die Beschlussempfehlung des Bundesrates zum RX-Versandverbot in die weitere Beratung des VOASG anzunehmen und zu berücksichtigen.7

 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn bezieht klar Position

 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) machte bei seiner Rede am dritten Tag des DAT mehr als deutlich, dass die durch den Bundesratsbeschluss wieder aufgelebte Debatte um das RX-Versandverbot für ihn nicht zur Diskussion steht. Er stellte die Apothekerinnen und Apotheker vor die Wahl: „Wenn sie meinen die Länder können das besser stelle ich die Dinge in Berlin gerne ein, bis der Bundesrat seinen Gesetzentwurf vorlegt.“ Zuvor stelle er allerdings auch klar „Im Ziel sind wir uns einig“. Er verfolge ebenso wie die Apotheker das Ziel einer flächendeckenden Versorgung durch Präsenszapotheken. Erreichen will er dies durch die im VOASG verankerte Erzielung der Gleichpreisigkeit im GKV-Bereich durch ein RX-Boni-Verbot. Dieses solle sowohl verfassungs- als auch europarechtlich Bestand haben. Ein Rx-Versandverbot sieht das Bundesjustizministerium hierfür allerdings rechtlich nicht haltbar und dies müsse er akzeptieren. Spahn betonte abschließend, dass er die kontroversen, aber auch konstruktiven Diskussionen mit den Apothekern fortsetzen wolle.8

In Folge stellte sich die Hauptversammlung der Apotheker hinter Spahn indem ein weiterer Ad-hoc-Antrag verabschiedet wurde. In diesem spricht sich der DAT dafür aus, dass die Bundesregierung das VOASG schnellstmöglich in den Deutschen Bundestag einbringt und die Apotheker das Gesetz im parlamentarischen Prozess konstruktiv und kritisch begleiten werden.9

 

Blick in eine ungewisse Zukunft

 

Doch mittlerweile steht auch die Zukunft des gesamten VOASG in den Sternen. Die für den 16. und 17.Oktober geplante 1. Lesung im Bundestag wurde gestrichen und ein neuer Termin noch nicht festgelegt. Man wolle zunächst das Urteil der Eu-Kommission abwarten, bevor man sich inhaltlich mit dem Gesetz auseinandersetze.

Spahn hatte im Vorfeld dem Bundesjustizministerium zugesichert, den Sachverhalt bezüglich des geplanten Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich mit den Experten der Kommission zu besprechen um rechtliche Fallstricke auszuschließen.

Es beginnt nun ein Wettlauf mit der Zeit. Zur Mitte der Legislaturperiode möchte die SPD entscheiden, ob man die Koalition mit der CSU aufrechterhalten wird. Sollte sich das Gesetzgebungsverfahren bis ins Frühjahr 2020 erstrecken, besteht die große Gefahr dass mit mit einem Bruch der großen Koalition auch das VOASG vor dem vorläufigen Aus steht.

 

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Linda Künzig
Autor: Linda Künzig

Linda Künzig, Apothekerin mit Weiterbildungen im Bereich Homöopathie und Naturheilverfahren. Neben ihrer Tätigkeit in einer öffentlichen Apotheke unterstützt sie seit Mai 2019 die Apomio-Redaktion als freie Autorin.

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