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Lieferengpass bei MYLEPSINUM: Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Kommentar schreiben Aktualisiert am 28. März 2025

Zuletzt wurde am 27.03.2025 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine Änderungsmitteilung herausgegeben, die sich auf die Angaben zum Lieferengpass beim Arzneimittel VENTILASTIN NOVOLIZER bezieht. Bereits am 06.03.2025 war bekannt gegeben worden, dass es bei der Lieferung des Medikaments Schwierigkeiten gibt. Wieso es derzeit zu Einschränkungen kommt und wofür das Präparat gebraucht wird, erfahren Sie hier im Artikel.

Sie haben vom Arzt ein Rezept bekommen, aber Ihre Apotheke schickt sie kopfschüttelnd wieder heim? Seit einiger Zeit erleben das viele Menschen, denn auch in Deutschland sind nun die Medikamente knapp. Immer mehr Patienten müssen deshalb auf wichtige Medikamente verzichten oder auf alternative Behandlungen umsteigen. Davon betroffen ist aktuell auch VENTILASTIN NOVOLIZER.

Erhöhte Nachfrage nach VENTILASTIN NOVOLIZER

Aktuell ist die Benachrichtigung über den Lieferengpass des Medikaments von Viatris Healthcare GmbH für den Zeitraum vom 03.03.2025 bis zum 15.04.2025 in Kraft. Ob das Medikament eine besondere Relevanz für Krankenhäuser besitzt, ist derzeit nicht bekannt. Als Alternativpräparat für VENTILASTIN® NOVOLIZER® 100 ΜG/DOSIS wird jedoch vom Bundesinstitut Ventilastin Novolizer – Einreichungsnummer: 2117929 vorgeschlagen, was die Lage etwas entspannen könnte. Unzweifelhaft ist aber: Kaufen Sie keine Produkte ohne die Beratung von entsprechendem Fachpersonal.

Lieferengpässe können immer wieder aus verschiedenen Gründen entstehen, etwa wegen Produktionsproblemen sowie regulatorischen Hürden, die sich auf die Freigabe und den Transport von Medikamenten auswirken können. Im vorliegenden Fall teilt das BfArM als Begründung für die aktuellen Lieferschwierigkeiten eine erhöhte Nachfrage mit.

VENTILASTIN NOVOLIZER: Die Details zum Medikament

VENTILASTIN® NOVOLIZER® 100 ΜG/DOSIS ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel und vor allem wegen seines Wirkstoffes Salbutamolsulfat von Bedeutung.
Das Arzneimittel wird beispielsweise bei folgenden Diagnosen verschrieben:

  • Asthma bronchiale, nicht näher bezeichnet
  • Chronische obstruktive Lungenkrankheit, nicht näher bezeichnet: FEV1 nicht näher bezeichnet
  • Nichtallergisches Asthma bronchiale
  • Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale
  • Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Atemwege

Zum Medikament und seiner Anwendung kann entsprechend zusammengefasst werden:

  • Das Präparat wird angewendet bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern im Alter von 6 bis 12 Jahren.
  • Der Wirkstoff ist ein Asthmamittel zur Erweiterung der Bronchien (Beta-2-Sympathomimetikum).
  • Das Präparat wird angewendet zur
    • symptomatischen Behandlung von Erkrankungen mit rückbildungsfähiger (reversibler) Verengung (Obstruktion) der Atemwege wie z. B. Asthma oder chronisch obstruktive bronchiale Erkrankung (COPD) mit reversibler Komponente.
    • Verhütung von durch Anstrengung oder Allergenkontakt verursachten Asthmaanfällen.
Medikament VENTILASTIN NOVOLIZER
Hersteller Viatris Healthcare GmbH
PZN 01890728
Wirkstoff Salbutamolsulfat
Gültigkeitszeitraum 03.03.2025 bis 15.04.2025
relevant im Krankenhaus nein
Alternativpräparat Ventilastin Novolizer – Einreichungsnummer: 2117929
Begründung für den Lieferengpass Erhöhte Nachfrage

(Stand der Meldung: 27.03.2025)

Wann ist das Medikament wieder lieferbar?

Da der Engpass im Fall VENTILASTIN NOVOLIZER möglicherweise länger anhält, bleibt unklar, ob der derzeitige Geltungszeitraum beibehalten wird.

Derzeit sind die Apotheken stark gefordert und müssen clever auf die vorhandenen Engpässe reagieren. In bestimmten Fällen können sie beispielsweise von der vorgegebenen Packungsgröße abweichen oder Alternativen bereitstellen. Obwohl dies derzeit gut funktioniert, ist das jedoch langfristig keine Lösung. Die Bemühungen zur Eindämmung der Lieferengpässe von Arzneimitteln bestehen bereits seit einiger Zeit. Das im Juli 2023 in Kraft getretene “Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung” hat das Ziel, Abhilfe zu schaffen. Dieses sieht unter anderem Sicherheitspuffer bei den Herstellern vor und beinhaltet Sonderregelungen bei Mitteln für Kinder.

+++ Redaktioneller Hinweis: Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erstellt.+++ +++

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apomio-Redaktion
Autor: apomio-Redaktion

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