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Umstieg auf die private Krankenversicherung: Das Wichtigste zu den Abläufen und Vorgehensweisen im Krankheitsfall

Kommentar schreiben Aktualisiert am 25. Mai 2023

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend, doch nicht jeder hat die freie Wahl zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenkasse. Wenn sich jedoch die berufliche Situation verändert oder das Einkommen steigt, können Sie unter Umständen plötzlich wählen und dann gilt es, die jeweiligen Vor- sowie Nachteile gegeneinander abzuwägen. 

 

 


Denn wer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechselt, sollte sich gut informieren und die Besonderheiten kennen. Im Krankheitsfall unterscheiden sich die Abläufe sowie Vorgehensweisen teilweise stark, was nicht nur zwischen GKV und PKV gilt, sondern sogar bei den Versicherungspolicen untereinander. Hier erfahren Sie deshalb alles, was Sie dazu wissen müssen und ob sich ein Wechsel für Sie persönlich lohnt.

 

Für wen lohnt sich der Wechsel zu einer PKV?


Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, muss in Deutschland jeder Bürger eine Krankenversicherung haben. Es gibt nur wenige Personen, die ungewollt durch dieses Raster fallen und auf sie können im Krankheitsfall hohe Kosten zukommen – was unter Umständen sogar die Privatinsolvenz bedeutet. 


Keine Krankenversicherung zu haben, ist hierzulande somit keine Option, doch es wird unterschieden zwischen zwei verschiedenen Arten: der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). 


Die meisten Menschen sind in einer gesetzlichen Krankenversicherung, sei es freiwillig oder pflichtversichert. Allerdings gibt es verschiedene Krankenkassen, die eine solche anbieten und zwischen diesen kann frei gewählt werden. Dasselbe gilt für eine private Krankenversicherung, mit dem Unterschied, dass diese nur von gewissen Personengruppen abgeschlossen werden kann:


⦁    Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttogehalt über 66.600 Euro (Stand 2023)
⦁    Beamte und andere Personen mit Beihilfeanspruch
⦁    Personen ohne eigenes Einkommen oder mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze
⦁    Selbständige, die von ihrer Versicherungspflicht in der GKV befreit sind
⦁    Studierende, die von der Versicherungspflicht in der GKV befreit oder älter als 30 Jahre sind

 


Das führt dazu, dass rund 88 Prozent der Deutschen in der gesetzlichen und nur etwa 11 Prozent in einer privaten Krankenversicherung sind. Hinzu kommt ein kleiner Prozensatz an Nicht- oder anderweitig Versicherten. 

 


Von der Wahlfreiheit profitieren


Wer in eine private Krankenversicherung kann, muss diese Möglichkeit aber nicht zwingend nutzen. Es besteht lediglich Wahlfreiheit und wenn diese verloren geht, beispielsweise durch eine berufliche Veränderung, findet automatisch ein Wechsel zurück in die gesetzliche Versicherung statt. Die Sorge, dann keine Police mehr zu erhalten und ohne Krankenversicherung zu verbleiben, ist also unbegründet.


Die Wahlfreiheit ist an sich ein großer Vorteil, der nicht ungenutzt bleiben sollte. Denn in vielen Fällen bietet die PKV bessere Leistungen für weniger Geld. Allerdings bestimmen verschiedene Faktoren dieses Preis-Leistungs-Verhältnis, wie individuelle Vorerkrankungen, der gewählte Tarif und vieles mehr. 


Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung, werden also die Beiträge nicht einkommensabhängig berechnet, sondern abhängig von den individuellen Wünschen und Risiken. Somit ist die private Krankenversicherung nicht immer, aber oftmals die bessere Wahl – und eine Prüfung der eigenen Optionen empfiehlt sich in jedem Fall. 


Deshalb kann auch die Frage, für wen sich der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt, nicht pauschal beantwortet werden. Im Regelfall bringt es zahlreiche Vorteile mit sich, wenn man sich privat krankenversichert. So profitieren Privatversicherte insgesamt von besseren Leistungen:

 


⦁    kürzere Wartezeiten
⦁    umfangreichere Behandlung, zum Beispiel inklusive Homöopathie
⦁    individuelle Tarifzusammenstellung
⦁    niedrigere Kosten (je nach Einzelfall)
⦁    faire, einkommensunabhängige Kostenberechnung
⦁    lebenslange und individuelle Leistungen
⦁    europaweiter Versicherungsschutz
⦁    Kostenübernahme bei moderneren Behandlungsmethoden
⦁    freie Wahl von Arzt und Klinik
⦁    keine Zuzahlung bei zugelassenen Medikamenten


Wann greifen die Vorteile?


Prinzipiell lohnt sich der Umstieg auf die PKV also in den allermeisten Fällen. Beamte und Studierende profitieren von besonders günstigen Tarifen. Dasselbe gilt für Personen unter 40 Jahren, denn durch den frühen Versicherungsbeginn haben sie noch ausreichend Zeit, um Altersrückstellungen aufzubauen, ohne dafür überdurchschnittliche Beiträge zu zahlen. 


Sie können demnach günstige Tarife nutzen und müssen nicht befürchten, dass die Beiträge im Alter stark ansteigen. Zudem kann der Zinseszins noch ausgenutzt werden, der bekanntlich mit jedem weiteren Jahr exponentiell steigt. Sind Sie über 40 Jahre alt, kann die private Krankenversicherung im Alter hingegen teuer werden und der Wechsel lohnt sich daher nur noch in Ausnahmefällen.


Wichtig ist außerdem, dass Sie sich in einem guten Gesundheitszustand ohne Vorerkrankungen befinden. Dann bedeuten Sie für die Versicherer ein geringes Risiko und somit erhalten Sie ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Eine Gesundheitsprüfung ist beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung deshalb unerlässlich und bei Vorerkrankungen drohen Risikoaufschläge, sodass sich der Wechsel in vielen Fällen nicht mehr empfiehlt. 

 

 

Übrigens: Solche Risikozuschläge oder sogar eine Ablehnung durch die PKV drohen auch, falls Sie in einem riskanten Beruf arbeiten.

 


Zuletzt sollten Sie über ein ausreichendes Einkommen beziehungsweise Vermögen verfügen und bereits Klarheit über Ihre Familienplanung haben. Denn bei einer privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied einzeln versichert werden, während Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden. 


Außerdem gibt es in der PKV während der Elternzeit eine Befreiung von den Beiträgen. Diese müssen ohne Arbeitgeberzuschuss weitergezahlt werden, was eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeutet – mit wenigen Ausnahmen, je nach Tarif.


Wer also in die neue Situation kommt, plötzlich Wahlfreiheit zu haben, der sollte sich individuell beraten lassen und das Preis-Leistungs-Verhältnis der PKV sowie GKV gegenüberstellen – ebenso wie jenes der unterschiedlichen Krankenkassen. Dadurch lässt sich der jeweils beste Tarif finden.

Was braucht es für eine Private Krankenversicherung?

 

Krank und privat versichert – was ist zu tun?


Wer sich für die private Krankenversicherung entschieden hat, muss sich nach dem Wechsel auf einige Veränderungen einstellen. Sie betreffen zum Beispiel den Krankheitsfall, denn die Krankschreibung sowie eine eventuelle Kostenerstattung läuft bei der PKV anders ab, als Sie es vermutlich von der GKV gewohnt sind. 


Gegenüber Ihrem Arbeitgeber ändert sich erst einmal nichts, sprich Sie müssen sich offiziell krankmelden und rechtzeitig die notwendigen Dokumente einreichen. Anschließend muss diese aber der Krankenversicherung gemeldet werden. Hierfür gibt es bei der PKV eine großzügige Karenzzeit von sechs Wochen. 


In dieser Zeit ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet und die Krankenkasse zahlt noch kein Krankentagegeld aus. Selbständige sowie Freiberufler können aber über die Vereinbarung einer kürzeren Karenzzeit nachdenken, um ein früheres Krankentagegeld zu erhalten, da sie in den ersten sechs Krankheitswochen ansonsten kein Einkommen haben. Genau deshalb ist es so wichtig, den Tarif individuell zusammenzustellen.

 


Krankheitsfall bei der PKV melden


Die Meldung bei der privaten Krankenkasse findet also weder über den Arbeitgeber noch über einen Arzt oder eine andere Person statt. Die Versicherten müssen diese Aufgabe selbst übernehmen, am besten bis spätestens zur fünften Krankheitswoche, damit die Auszahlung des Krankentagegelds ohne Verzögerungen erfolgen kann. 


Wie diese Meldung stattfindet, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Viele offerieren bereits die Möglichkeit, sie schnell sowie einfach über eine Online-Plattform vorzunehmen. Manchmal ist noch der Postweg notwendig oder es gibt alternative Kanäle wie das Telefon oder eine App.


Übrigens: Den „gelben Schein“, wie er lange Zeit üblich war, gibt es nicht mehr. Bei GKV-Versicherten wird eine Arbeitsunfähigkeit direkt durch den Arzt elektronisch gemeldet; bei der PKV müssen Sie selbst tätig werden, wie soeben geschildert. Dafür erhalten Sie ein Dokument vom Arzt, das Sie elektronisch oder postalisch einsenden – je nach Krankenkasse. Dieses Dokument kann nach wie vor gelb sein, muss es aber nicht. Wichtig ist lediglich, dass alle relevanten Informationen enthalten sind:


⦁    Vor- und Nachname
⦁    Geburtsdatum
⦁    Beginn der Arbeitsunfähigkeit
⦁    Diagnose


Da der Arbeitgeber keinen Zugriff auf die Diagnose hat, erhalten Sie für ihn ein zweites Dokument ohne diese Information. Nachdem Sie alles eingereicht haben, erhalten Sie vom Versicherer einen Berufsfragebogen. 


Dieser stellt sicher, dass Sie zu 100 Prozent krankgeschrieben sind und somit Anspruch auf das Krankentagegeld haben. Haben Sie also beispielsweise eine gesundheitliche Einschränkung, mit der Sie Ihren Beruf trotzdem zumindest teilweise ausüben können, kann die Krankenkasse die Zahlung verweigern. Besonders kompliziert stellt sich diese Feststellung oft bei Selbständigen oder Personen mit mehreren Einkommensquellen dar.


 

Wie funktioniert eine Private Krankenversicherung?


Sonderfall Beamte


Einen Sonderfall stellen außerdem Beamte dar. Sie haben keinen Anspruch auf Krankentagegeld und müssen den Versicherer daher auch nicht über die Krankschreibung informieren. 


An der Meldung gegenüber dem Dienstherrn ändert sich hingegen nichts, wobei individuelle Regelungen gelten können. Es ist deshalb wichtig, bei Antritt einer neuen Stelle alle Fragen rund um eine Arbeitsunfähigkeit zu klären, damit es im Fall der Fälle nicht zu Problemen kommt.


Krankgeschrieben – was ist erlaubt?


Während der Krankschreibung gelten außerdem gewisse Regeln, was außer Haus erlaubt ist und was nicht. Werden Sie beispielsweise vom Chef bei einer Party entdeckt, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Auch bei diesem Thema kommen deshalb immer wieder Fragen auf und viele Arbeitnehmer sind verunsichert. 


In erster Linie hängt es von Ihrer Krankschreibung ab, was Sie dürfen und was nicht. Es macht einen Unterschied, ob Ihnen beispielsweise wegen einer Grippe Bettruhe verschrieben wurde oder Sie aufgrund eines gebrochenen Armes Ihrer Bürotätigkeit nicht mehr nachkommen können, aber ansonsten gesund sind. 


Ein Blick in die Krankschreibung liefert bereits hilfreiche Antworten. Prinzipiell gelten aber folgende Grundregeln:

Wenn Sie krankgeschrieben sind, dürfen Sie


⦁    Getränke, Lebensmittel oder Medikamente einkaufen, wenn das niemand sonst für Sie übernehmen kann.
⦁    einen Spaziergang machen, wenn der Arzt diesen als heilungsfördernd empfiehlt.
⦁    verreisen, sofern der Aufenthalt die Heilung unterstützt, beispielsweise in Form einer Kur.
⦁    sportliche Aktivitäten ausüben, die den Krankheitsverlauf positiv beeinflussen, zum Beispiel Krankengymnastik bei einem Bandscheibenvorfall.

 

Sie dürfen demnach alles, was Ihre Genesung fördert und durch den Arzt empfohlen wird. Verboten ist hingegen, was die Heilung verzögert und damit Ihre Arbeitsunfähigkeit verlängert. Es gilt deshalb, vernünftig zu sein und Rücksprache mit den behandelnden Ärzten zu halten. 


Zudem ist es besser, Konflikte zu vermeiden und dem Arbeitgeber und Versicherer keinen Anlass zu geben, an der Arbeitsunfähigkeit zu zweifeln. Fragen Sie daher am besten beim Arztbesuch direkt nach, was Sie dürfen und was nicht. Falls Ihnen eine strenge Bettruhe verordnet wird, gilt es, diese einzuhalten und sich am besten gar nicht außer Haus blicken zu lassen.

 

Wann bekomme ich Krankentagegeld?


Auf den ersten Blick mag der geschilderte Ablauf kompliziert wirken, auf den zweiten Blick muss aber in den meisten Fällen nur der Arbeitgeber informiert werden. Lediglich bei einer längeren Krankheit ist die direkte Kommunikation mit der Krankenkasse notwendig und diese funktioniert heutzutage oft unkompliziert online oder via App. 


Wichtig ist, dass Sie Ihren Pflichten wie der Einreichung der notwendigen Dokumente und den pünktlichen Meldungen nachkommen, dann erhalten Sie auch rechtzeitig das Ihnen zustehende Krankentagegeld.


Dieses wird von privaten Krankenversicherungen gezahlt, um bei einer längeren Krankheit das ausbleibende Einkommen auszugleichen. Es steht Erwerbstätigen nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu, sprich nach sechs Wochen. Das gilt ebenso bei Selbständigen oder in anderen Sonderfällen ohne Lohnfortzahlung. Gegebenenfalls ist es daher wichtig, dass Sie diesen Zeitraum zusätzlich absichern, beispielsweise durch einen Sondertarif, wenn Sie ihn nicht ohne finanzielle Hilfe überbrücken können. 

 

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Besonderheiten des Krankentagegelds 


Das Krankentagegeld in der PKV ist somit identisch mit dem Krankengeld der GKV – mit einem wichtigen Unterschied: Sie können die Höhe des Krankentagegeldes selbst wählen, sofern es Ihr reguläres Nettoeinkommen nicht übersteigt. Diesen Satz erhalten Sie dann ohne Leistungshöchstdauer bis zur Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit. Viele gesetzlich Versicherte schließen deshalb eine private Zusatzversicherung ab, um finanzielle Lücken während des Bezugs von Krankengeld auszugleichen.


Es ist beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung daher wichtig, die individuellen Regelungen zum Krankentagegeld zu berücksichtigen und gegebenenfalls anzupassen. Ob Krankentagegeld gewünscht ist, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit sowie in welcher Höhe, sollte individuell entschieden werden. 


Mehr Ansprüche bedeuten auch höhere Kosten für Ihren Tarif, weshalb Sie ein sinnvolles Mittelmaß finden sollten, das Sie finanziell stemmen können – selbst bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit. 


Überlegen Sie außerdem, ob Sie das Krankenhaustagegeld als Zusatzbaustein wählen möchten, um bei einem stationären Aufenthalt zusätzliche Unterstützung zu erhalten. Die Begriffe Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld sind somit keine Synonyme und Sie sollten die Unterschiede kennen, wenn Sie auf die PKV umsteigen.
 

 

Besonderheiten des Krankentagegelds 


Die Höhe berechnen


Die Krankentagegeldversicherung ist für alle Personen wichtig, die ein eigenes Einkommen beziehen und dessen Verlust auf lange Sicht nicht ohne Hilfe auffangen können. Beamte, Menschen mit einem hohen Vermögen oder Personen ohne eigenes Einkommen können hingegen auf das Krankentagegeld verzichten. Vor allem für Selbständige ist es jedoch essenziell, da ihnen andere Formen der Absicherung wie die Lohnfortzahlung fehlen. 


Überprüfen Sie daher in regelmäßigen Abständen, ob die Vereinbarungen zum Krankentagegeld in Ihrer PKV noch zu Ihrer finanziellen und Lebenssituation passen – und optimieren Sie diese gegebenenfalls. 

 

Es ist übrigens nicht unbedingt notwendig, das gesamte Nettoeinkommen zu versichern. Das Krankentagegeld muss lediglich die Lebenshaltungskosten decken. So lässt sich auf Wunsch zusätzlich sparen.

 

Gehen Sie bei der Berechnung am besten wie folgt vor:


⦁    Ermitteln Sie Ihre monatlichen Ausgaben.
⦁    Berechnen Sie einen angemessenen Puffer für unerwartete oder einmalige Kosten
⦁    Ermitteln Sie das notwendige Nettoeinkommen pro Monat und pro Tag.
⦁    Lassen Sie sich beraten, in welcher Höhe Sie Krankentagegeld vereinbaren können.


Sie kennen nun das absolute Minimum, das Sie als Krankentagegeld versichern sollten – mehr ist oft ebenfalls möglich. Deshalb lohnt es sich, verschiedene Tarife zu berechnen und miteinander zu vergleichen, bis Sie ein Preis-Leistungs-Verhältnis gefunden haben, das in Ihrem individuellen Fall optimal ist.

 

Wie funktioniert die Kostenerstattung?


Neben dem Krankentagegeld übernimmt die private Krankenkasse zahlreiche weitere Leistungen und auch diesbezüglich stellt sich die Frage: Wann steht Ihnen Geld zu und wie können Sie dieses erhalten? 


Bei der gesetzlichen Krankenkasse werden die Kosten oft gegen Vorlage Ihrer Versichertenkarte übernommen, sprich der Arzt rechnet direkt mit dem jeweiligen Versicherungsträger ab. Nur in wenigen Fällen müssen Sie die Kosten aus eigener Tasche vorstrecken oder teilweise übernehmen. 


Anders bei der PKV: Arztrechnungen, Rezepte und Ähnliches müssen Sie erst einmal selbst bezahlen. Anschließend können Sie diese einreichen und die Krankenkasse erstattet Ihnen den entsprechenden Betrag.

 


Kostenvoranschlag bei teuren Behandlungen


Bei planbaren, teureren Behandlungen wie einer Operation oder einem stationären Aufenthalt können Sie einen Kostenvoranschlag einreichen. Geschieht dies rechtzeitig, so findet die Kostenerstattung zeitnah statt und Sie geraten nicht finanziell unter Druck. 


Zudem erfahren Sie, ob die PKV die Rechnung überhaupt übernimmt und in welcher Höhe. So haben Sie eine gute Entscheidungsgrundlage, ob die Behandlung wie geplant durchgeführt werden kann. Als Orientierung gilt hierbei die Grenze von 2.000 Euro. Wird eine Rechnungssumme also voraussichtlich über diesem Betrag liegen, ist die private Krankenversicherung zu einer verbindlichen Auskunft verpflichtet. Falls Sie beihilfeberechtigt sind, gilt dies bereits ab einer Summe von 1.000 Euro. 


Diese Auskunft muss Ihnen innerhalb von vier Wochen mitgeteilt werden, in dringenden Fällen schneller, sodass Sie die notwendige Entscheidungsgrundlage haben oder sich gegebenenfalls um eine anderweitige Finanzierung kümmern können.
 

 

Was übernimmt die Private Krankenversicherung?


Rechnung einreichen, Erstattung erhalten


So oder so erhalten Sie nach jeder Behandlung eine Rechnung, häufig zum Ende des jeweiligen Quartals, manchmal erst deutlich später. Eine verbindliche Frist zur Ausstellung von Rechnungen gibt es nicht, Sie müssen diese jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang begleichen, sofern keine andere Frist angegeben ist. Es lohnt sich also, diese schnellstmöglich bei der PKV einzureichen. 


Diese hat nämlich ebenfalls eine Frist von einem Monat, um Ihnen den erstattungsfähigen Betrag zu überweisen. Wer schnell ist, muss die Kosten somit nicht aus der eigenen Tasche vorstrecken. 


Vorsicht: Es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist bei der Krankenversicherung. Haben Sie eine Rechnung also nicht innerhalb von drei Jahren nach Zugang eingereicht, haben Sie keinen Anspruch mehr auf eine Kostenerstattung.


Falls die Versicherung aus anderen Gründen nicht zahlen möchte, sollten Sie ebenfalls aktiv werden und Ihre Möglichkeiten prüfen. Oft können Sie dann doch noch eine ganze oder zumindest teilweise Zahlung erwirken. 


Welche Kosten erstattungsfähig sind, hängt jedoch von Ihrem Tarif ab. Deshalb ist es wichtig, diesen an Ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen und den Leistungsumfang zu kennen. So lassen Sie sich keine Kostenerstattung entgehen und können maximal vom Umstieg auf die PKV profitieren. 


Lassen Sie sich also unabhängig beraten, falls Sie die Wahlfreiheit haben, und wägen Sie sorgfältig ab, welche für Sie persönlich die beste Lösung ist.

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Quellen anzeigen

apomio-Redaktion
Autor: apomio-Redaktion

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