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Im Alter mobil bleiben: Elektromobile

Kommentar schreiben Aktualisiert am 17. Januar 2019

Die Mobilität bewahren: Für viele Senioren ist die Mobilität ein wichtiger Faktor, um den Alltag eigenständig zu meistern und so lange wie möglich unabhängig leben zu können. Doch wie den Alltag meistern, wenn man nicht mehr gut zu Fuß ist? Ein Elektromobil kann die Lösung sein! Mit dem fahrbaren Untersatz sind alltägliche Erledigungen ohne Hilfe möglich. Erfahren Sie hier, was die Mobile können, was sie kosten und für wen sie geeignet sind.

Ein kompaktes, elektrisches Fahrzeug mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 15 Kilometern pro Stunde – Seniorenmobile sieht man immer häufiger. Auf den ersten Blick erinnern die Modelle an einen großen Rollstuhl. Die Geräte gelten vor dem Gesetz als Medizinprodukt, deshalb ist weder eine Fahrprüfung noch ein besonderer Führerschein für die Nutzung notwendig.

Im Gegensatz zu einem Rollstuhl haben Elektromobile ein kleines Lenkrad, das über die Vorderachse die Steuerung ermöglicht. Der Antrieb ist in der Regel am Heck des Gefährts.

Elektromobile: Für wen geeignet?

Elektromobile sind eine gute Möglichkeit die Mobilität zu erhalten, wenn Jemand körperlich leicht eingeschränkt ist. Sie kommen daher für Menschen mit Gehbehinderungen oder Senioren in Frage. Die einzige Voraussetzung für den Betrieb eines Seniorenmobils ist, dass das Ein- und Aussteigen alleine gemeistert werden muss. Auch beide Arme müssen noch frei beweglich sein, damit die Steuerung richtig betätigt werden kann.

In der Regel finden sich alle Steuerelemente wie etwa der Startknopf, Gas, Bremse und Licht direkt am Lenker, sodass die Bedienung nur über die Hände möglich ist. Das ist vor allem für Menschen, die in ihrer Koordination eingeschränkt sind ein Vorteil. Anders als beim Autofahren spielt die Abstimmung zwischen Händen und Füßen keine Rolle.

Drei Klassen für verschiedene Bedürfnisse

Elektromobile werden laut DIN Norm EN 12184, Abschnitt 5 in drei Klassen unterteilt. 

Klasse A: Elektromobile für Innenräume

Kleiner Modelle, hauptsächlich für den Gebrauch in Innenräumen gehören zur Klasse A. Sie haben einen eher schwachen Antrieb und können daher keine Hindernisse wie Bordsteinkanten überwinden. Dafür sind diese Modelle wenig und können gut in Wohnungen oder Pflegeeinrichtungen manövriert werden.

Klasse B: Keine Hindernisse? Kein Problem!

Elektromobile der Klasse B sind schont etwas größer und haben einen stärkeren Antrieb. Diese Klasse ist für barrierefreie Wohnungen oder Einrichtungen geeignet, können dennoch auch im Freien gefahren werden – zum Beispiel wenn es einen Garten gibt. Kleinere Hindernisse, die im Freien lauern, sollten für diese Geräte kein Problem sein.

Klasse C: Elektromobil im Straßenverkehr

Die Fahrzeuge, die der Klasse C zugeordnet werden, sind vor allem für Außen geeignet. Sie können mit ihrer Höchstgeschwindigkeit von 15 Kilometern pro Stunde am Straßenverkehr teilnehmen und können Hindernisse wie Bordsteinkanten bewältigen. Generell sind Elektromobile der Klasse C meist größer und auch teurer als die der Klassen A und B.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Seniorenmobile

Zwar ist kein Führerschein und auch keine Zulassung für ein Elektromobil notwendig, dennoch muss der Fahrer mit der allgemeinen Verkehrsordnung vertraut sein und geistig und körperlich in der Lage sein, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu bedienen. Ab einem Alter von 15 Jahren darf ein Elektromobil gefahren werden. Mit einem Elektromobil dürfen Sie innerhalb einer Ortschaft auf dem Gehweg fahren – dürfen dabei allerdings keine Fußgänger gefährden.

Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Mobil auf Radwegen und Fußwegen gefahren werden. Ist kein Fußweg vorhanden, darf das Mobil auch auf der Straße fahren. Wer sein Elektromobil außen im Straßenverkehr verwendet, sollte es dementsprechend mit Rückspiegeln, Blinkern und einer Hupe ausstatten.

Ein Schutzhelm ist für die Nutzung der elektrischen Gefährte nicht notwendig. Wer dennoch einen Helm tragen möchte, muss sicherstellen, dass das Sichtfeld nicht eingeschränkt wird. Auch von der Gurtpflicht sind die Elektromobile befreit.

Liegt die Höchstgeschwindigkeit des Mobils bei sechs Kilometern pro Stunde, ist keine spezielle Versicherung notwendig. Hier greift die Haftpflichtversicherung. Bei der Anschaffung des Geräts ist es allerdings ratsam die Versicherung zu informieren, um Komplikationen zu vermeiden. Bei den schnelleren Modellen ist eine Fahrzeug-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt.

Vom Korb bis zum Stockhalter: Dieses Zubehör gibt es

Die E-Mobile gibt es in unzähligen Ausführungen. Welches Zubehör Sie brauchen, hängt von dem Verwendungszweck des Mobils und von Ihrer körperlichen Konstitution ab. Für den Gebrauch im Innenraum ist in der Regel weniger Ausstattung notwendig. Ein kleiner Korb und ein Halter für den Gehstock können sinnvoll sein.

Kommt das Gerät außen und im Straßenverkehr zum Einsatz ist ein Licht, Blinker und Rückspiegel sinnvoll. Auch eine kleine Hupe kann sinnvoll sein. Für Outdoor-Geräte gibt es zusätzlich eine Regenabdeckung, die das geparkte Mobil vor Wind und Wetter schützt.

Auch für den Fahrer gibt es einen Regenschutz: Einige Modelle sind rundum geschlossen, haben eine Tür zum Einsteigen und ein Dach. Diese Modelle sind allerdings teurer als die einfachen Mobile.

Das kostet ein Seniorenmobil

Die Preise für ein Elektromobil sind je nach individueller Ausstattung und Klasse des Fahrzeugs verschieden. Einsteigermodelle sind bereits ab etwa 1000 Euro verfügbar. Je mehr Zubehör, je größer die Reichweite und je stärker der Motor, desto höher wird der Preis. Voll ausgestattete Geräte mit einer Geschwindigkeiten von bis zu 15 kmH können bis zu 10.000 Euro kosten.

Förderung durch Krankenkassen möglich

Elektromobile zählen als Sonderform von Elektrorollstühlen und können deshalb von den Krankenkassen gefördert werden. Damit ein Teil der Kosten von den Kassen übernommen werden kann, muss eine ärztliche Verschreibung vorliegen. Ohne medizinische Notwendigkeit gibt es keinen Zuschuss. Wenn der Arzt ein bestimmtes Modell vorschlägt und direkt auf das Rezept schreibt, kann das die Abläufe und die Prüfung bei der Krankenkasse beschleunigen. Sie sind dazu verpflichtet die Grundkosten für medizinisch notwendige Geräte zu übernehmen. Alles was darüber hinausgeht, müssen Nutzer in der Regel selbst bezahlen.

Neben dem Rezept verlangen die Krankenkassen einen Nachweis ihrer Fahrtauglichkeit. In der Regel soll eine Probefahrt zeigen, ob Sie das Gerät im Straßenverkehr nutzen dürfen. 

Mobil zur Miete?

Wem die Geräte zu teuer sind oder wenn die Krankenkasse den Kauf nicht bezuschusst, kann es günstiger kommen, sich ein Gerät zu mieten. Eine Miete kommt außerdem infrage, wenn das Gerät nicht auf Dauer sondern nur für einen absehbaren Zeitraum benötigt wird – etwa nach einer Operation oder nur für die Sommermonate.

Allerdings können auch bei einem Mietgerät zusätzliche Kosten für den Transport oder eine Kaution anfallen. Ein geeignetes Gerät finden Sie über Mietportale. Der Hausarzt oder die Pflegekasse kann bei der Auswahl eines geeigneten Geräts helfen.

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Lisa Vogel
Autor: Lisa Vogel

Von Juli 2014 bis März 2018 arbeitete Lisa Vogel als Werkstudentin in der Redaktion bei apomio.de und unterstützt das Team nun als freie Autorin. Sie hat ein Studium im Fach Ressortjournalismus mit dem Schwerpunkt Biowissenschaften und Medizin an der Hochschule Ansbach mit dem Bachelor of Arts abgeschlossen. Hier erlangte sie sowohl journalistische als auch medizinische Kenntnisse. Derzeit vertieft sie ihre medialen Kenntnisse im Master Studium Multimediale Information und Kommunikation.

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