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Für das eigene Lebensende vorsorgen – das kann man tun

Kommentar schreiben Aktualisiert am 06. Mai 2022

Niemand befasst sich gerne mit dem Thema Tod. Dennoch gehört er zum Leben dazu. Deswegen ist es wichtig, auch für den letzten Lebensabschnitt vorzusorgen und Vorbereitungen zu treffen. Zunächst ist es für einen selbst beruhigend, zu wissen, dass alles geregelt ist und man irgendwann einmal sorgenfrei dem Lebensende entgegen gehen kann. Für die Angehörigen wiederum bedeutet es ebenfalls eine große Entlastung – finanziell und mental.

 


Finanzielle Vorsorge treffen

Wann genau das eigene Lebensende eintrifft, kann niemand wissen. Mediziner:innen können den Zeitpunkt des Todes anhand diverser Faktoren vielleicht abschätzen, doch dabei handelt es sich nach wie vor um grobe Einschätzungen. Mehrjährige Schwankungen sind ganz natürlich – wobei mithilfe von Blutwerten mitunter in einigen Jahren genauere Voraussagen möglich werden könnten. Auch die künstliche Intelligenz könnte künftig bei derlei Prognosen eine immer wichtigere Rolle spielen.

 

Da bislang allerdings niemand weiß, wann der Todeszeitpunkt eintritt, und alles andere Zukunftsmusik bleibt, ist es sinnvoll, frühzeitig finanziell vorzusorgen. Diese Vorsorge hat den Zweck, die Hinterbliebenen im Fall des eigenen Todes zu entlasten. Gerade etwa, wenn es einen Hauptverdiener in einer Familie oder Partnerschaft gibt, ist es mehr als ratsam, dass dieser zur Vorsorge eine finanzielle Absicherung gewährleistet.

 

Diese Absicherung kann selbstverständlich einfach durch regelmäßiges Zurücklegen von Geld auf ein Konto geschehen, dass genau für diesen Zweck eingerichtet wird. Allerdings muss in diesem Fall immer händisch ein bestimmter Betrag überwiesen oder ein Dauerauftrag eingerichtet werden. Der größte Nachteil dieser Methode ist aber, dass das Geld im Hinterkopf stets noch verfügbar ist.

 

Kommt dann irgendwann einmal der Wunsch auf, sich eine größere Anschaffung zu leisten, wird mitunter auf das Geld zugegriffen. Vor allem, wenn man gesundheitlich fit ist, verdrängt man in dem Moment gerne den Gedanken daran, dass sich das in den nächsten Jahren ändern könnte. Das ist nachvollziehbar, passt aber natürlich nicht zum Sinn einer finanziellen Vorsorge.

 

Eine bessere Möglichkeit ist daher der frühzeitige Abschluss einer Risikolebensversicherung.

 

Diese besteht im Rahmen einer vertraglich vereinbarten Laufzeit und nicht über den Tod hinaus. Maximal 45 Jahre kann die Vertragslaufzeit betragen. Spätestens mit dem 75. Lebensjahr endet sie und nach der Laufzeit bekommen die Hinterbliebenen kein Geld aus der Versicherung. Es geht stattdessen darum, im Fall des Todes des Versicherten einen vorab festgelegten Betrag an die Hinterbliebenen auszuzahlen, sprich an den/die Ehepartner*in oder die Kinder. Die Versicherungssumme kann hoch ausfallen, während die monatlichen Beiträge verhältnismäßig gering sind.

 

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen mehr als sinnvoll. Gerade diejenigen, die eine Familie zu versorgen haben, noch Kredite abbezahlen müssen, ein eigenes Unternehmen führen und/oder zu den erwähnten Hauptverdienern gehören, sollten diese Form der Absicherung in Erwägung ziehen.

 

Eine Risikolebensversicherung wird oftmals zusammen mit einem Kredit abgeschlossen. Stirbt der Hauptverdiener, kann der Kredit weiterhin bedient werden. Die Kosten für die eigene Bestattung lassen sich übrigens wiederum mit einer Sterbegeldversicherung decken – doch dazu an späterer Stelle mehr.


Gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen

Neben der finanziellen ist die gesundheitliche Vorsorge die vielleicht wichtigste Vorbereitung auf das eigene Lebensende. Schließlich wird das Thema Gesundheit im Alter immer wichtiger. Geist und Körper bauen mit den Jahren ab und die Schwierigkeiten nehmen zu, bis sie schließlich zu ernsten Problemen werden.

 

Neben dieser natürlichen Entwicklung kann es zu gesundheitlichen Problemen kommen, die völlig unerwartet eintreten. Ein Schlaganfall etwa oder auch ein schwerer Unfall können solch gravierende Folgen haben, dass Betroffene von jetzt auf gleich nicht mehr in der Lage sind, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Ob bestimmte medizinische Behandlungen – man denke etwa an lebenserhaltende Maßnahmen – durchgeführt werden sollen, muss plötzlich jemand anderes entscheiden. Wer genau das sein soll, möchten die meisten Menschen selbst regeln. Das muss natürlich geschehen, bevor es zu besagten Situationen kommt.

 

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Die Patientenverfügung

Mit Hilfe einer Patientenverfügung lassen sich die beschriebenen Dinge klären. Mit ihrer Hilfe kann der eigene Wille im Grunde vorsorglich schriftlich festgehalten werden. Dabei ist die Patientenverfügung ein verbindliches Dokument für alle Beteiligten. Betreuer:innen sowie Bevollmächtigte, Ärzt:innen, Pflegepersonal, Justiz und Angehörige müssen sich nach den in der Patientenverfügung festgelegten Punkten richten. Verzichtet man auf eine Patientenverfügung, müssen sich behandelnde Ärzt:innen an die gesetzlichen Vorschriften halten.

 

Allerdings wird für die Wirkkraft einer Patientenverfügung vorausgesetzt, dass diese konkret und rechtskräftig formuliert und verfasst wurde. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs im Jahr 2016 sind pauschale Formulierungen nicht mehr ausreichend. Stattdessen müssen sich in einer Patientenverfügung konkrete Anweisungen rund um etwa die Schmerzbehandlung, Wiederbelebung, künstliche Ernährung, künstliche Beatmung und zu weiteren medizinischen Fragen finden.

 

Besonders wichtige Punkte, die man rund um die Patientenverfügung beachten sollte:

 

  • schriftliche Formulierung
  • eigenhändiges Verfassen
  • eigenhändig und mit Kugelschreiber unterschrieben
  • eine vertrauenswürdige Person darüber informieren, wo die Patientenverfügung aufbewahrt wird
  • schnelles Vorlegen der Patientenverfügung im Notfall möglich machen
  • genaues Beschreiben der Situationen, in denen die Patientenverfügung gültig wird
  • nennen der exakten medizinischen Maßnahmen, die man sich wünscht und die man auf keinen Fall möchte


Der Organspendeausweis

Ärzt:innen ist es in Deutschland nicht gestattet, einem Verstorbenen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung Organe zu entnehmen. Stattdessen braucht es dafür eine schriftliche und eigenhändige Zustimmung. Diese lässt sich mit einem Organspendeausweis verfassen.

 

Jedem in Deutschland lebenden Menschen wird empfohlen, einen solchen Organspendeausweis ausgefüllt bei sich zu tragen. Der Grund dafür leuchtet ein: Wer verstirbt, verfügt oft noch über einige gesunde Organe, die transplantiert werden könnten, bevor der Körper verfällt – zumindest, wenn der Hirntod vor dem Herztod eintritt. Stets sind Menschen in der näheren Umgebung auf bestimmte Organe anderer angewiesen – doch oft finden sich keine Spender:innen. Mit einem Organspendeausweis erklärt man sich dazu bereit, seine Organe nach dem Tod abzugeben. Dadurch lässt sich das Leben anderer Menschen verlängern oder gar retten.

 

Ein Organspendeausweis ist online schnell, kostenlos und unkompliziert zu bestellen. Auf dem Ausweis kann übrigens auch vermerkt werden, dass bestimmte Organe ausgeschlossen werden. So kann man selbst ganz konkret definieren, welche Organe nach dem Tod entnommen werden können und welche nicht.

 

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Eine Vorsorgevollmacht ausstellen

Während die Patientenverfügung der gesundheitlichen Vorsorge dient, dient die Vorsorgevollmacht der finanziellen und rechtlichen Vorsorge. Eine schwere körperliche Krankheit, ein Unfall oder auch Demenz können im Alter schnell dazu führen, dass eine Person nicht mehr eigenständig über bestimmte Dinge entscheiden kann. Behördengänge, das Verwalten der Bankkonten oder andere wichtige Angelegenheiten müssen dann von jemand anderem übernommen werden. Genau diese Dinge regelt die Vorsorgevollmacht.

 

Ist keine solche Vollmacht vorhanden, haben weder Familienangehörige, noch Partner:innen oder der Freundeskreis das Recht, stellvertretend für die Betroffenen über bestimmte Dinge zu entscheiden. Stattdessen bestellt das Betreuungsgericht in diesen Fällen einen gesetzlichen Betreuer – und dieser kann, muss aber nicht unbedingt ein Angehöriger sein. Wer das vermeiden möchte, sollte unbedingt eine Vorsorgevollmacht aufsetzen.

 

Die Vorsorgevollmacht kann so lange aufgesetzt werden, wie die betroffene Person noch im vollen Besitz ihrer geistigen Kräfte sowie im rechtlichen Sinne „geschäftsfähig“ ist. Wer sich dazu genauer informieren möchte, kann sich die Paragrafen 1896 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zur „Rechtlichen Betreuung“ einmal anschauen. Dort finden sich weitere Details zur Vorsorgevollmacht.

 

Von der Website des Bundesministeriums für Justiz kann ein Formular zur Vorsorgevollmacht heruntergeladen werden, das nur noch mit den persönlichen Daten auszufüllen ist. Abgesehen davon bekommt man derlei Vorlagen auch bei Beratungsstellen und Behörden, wie etwa der Betreuungsbehörde.

 

Es ist grundsätzlich sinnvoll, die Vorsorgevollmacht von einem Notar beglaubigen zu lassen. Dieser prüft zum einen die Echtheit der Unterschrift der/des Vorsorgevollmachtgebers:in von Amts wegen. Zum anderen verschafft er sich Gewissheit darüber, dass die/der Vollmachtgeber:in wirklich in der Lage ist, die Folgen und die Tragweite der Erklärung zu überschauen. Geht es außerdem um Angelegenheiten, die ein Grundstück betreffen, erlaubt nur eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht den Vollmachtnehmer:innen Entscheidungen zu treffen.

 

Übrigens ist eine Konto- oder Bankvollmacht nicht so umfassend wie eine Vorsorgevollmacht – auch nicht hinsichtlich der Regelung der Finanzen. Die Bankvollmacht ermöglicht es Dritten ausschließlich, auf die Konten des Vollmachtgebers zuzugreifen. Die Vorsorgevollmacht hingegen erlaubt es den Vollmachtnehmer:innen außerdem, Rechtsgeschäfte zu erledigen.

 

Den Nachlass regeln

Jeder Mensch hinterlässt ein gewisses Erbe. Dieser Nachlass kann, muss aber nicht, vor dem eigenen Ableben geregelt werden. In Deutschland zumindest besteht keine Pflicht für Erblasser, ihren Nachlass zu regeln. Dennoch haben die meisten Menschen daran Interesse. Schließlich soll der hinterbliebene Besitz am besten in die Hände derer kommen, denen man am meisten vertraut oder die einem am meisten bedeuten und im Leben am nächsten standen. Mit Hilfe eines Testaments wird der Nachlass korrekt geregelt.

 

Erstaunlich ist, dass sich gut 40 Prozent der Deutschen mit dem Thema Erbrecht kaum beschäftigen. Das kann für die Hinterbliebenen ebenjener zum Problem werden – denn ohne Testament tritt nach dem Tod ganz automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei ebenjener unterscheidet man zwischen den Erben erster, zweiter sowie dritter Ordnung.

 

Wer verheiratet war, vererbt an die/den Ehepartner:in. Man spricht dann von den Erben erster Ordnung. Dieser Erbin/der Erbe erhält ein Viertel des Erbes. Alles Verbleibende wird unter den sogenannten „Stämmen“ verteilt. Diese Stämme werden gebildet aus den Kindern und den Enkel:innen.

 

Zu den Erben zweiter Ordnung gehören die eigenen Eltern sowie die Geschwister und deren Kinder. Sollten weder Ehepartner:in noch Erb:innen erster Ordnung ausgemacht werden können, wird das Erbe unter diesen Hinterbliebenen verteilt.

 

Erben dritter Ordnung sind die Großeltern sowie deren Geschwister, also die Tanten und Onkel. Können weder Erben erster noch Erben zweiter Ordnung ausgemacht werden können, wird das Erbe unter ihnen verteilt.

 

Wer diese gesetzliche Erbfolge umgehen möchte oder selbst über die Verteilung des Erbes bestimmten will, kommt um ein Testament nicht herum. Neben dem vererbten Geld kann darin auch festgelegt werden, dass bestimmte Personen bestimmte Dinge erben sollen. Das können Immobilien oder Fahrzeuge, aber auch Edelmetalle, Schmuckstücke oder Sammlungen diverser Art sein. Gerade im Falle von Immobilien lohnt sich ein Testament. Denn nicht selten kommt es im Erbfall rund um Immobilien zu Streit unter den Erb:innen.

 

Ein Testament kann in Deutschland bereits mit dem Erreichen des sechzehnten Lebensjahres verfasst werden. Auch, wenn in jungen Jahren der eigene Tod meist noch keine Beachtung findet, ist immer dazu geraten, ein Testament so früh wie möglich zu verfassen. Wichtig ist, dass der oder die Verfasser:in beim Schreiben des Testaments im Vollbesitz der geistigen Kräfte ist. Zudem muss das Testament handschriftlich verfasst werden. Jede Seite des Testaments ist schließlich zu nummerieren und eigenständig mit der persönlichen Unterschrift zu versehen.

 

 

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Die eigene Bestattung vorbereiten

Es gibt keine Schriftstücke, mit deren Hilfe sich die Details der eigenen Bestattung genau regeln lassen. Dennoch kann selbstverständlich jeder zu Lebzeiten ein Dokument verfassen, in welchem er genau beschreibt, wie er sich seine Bestattung in etwa vorstellt. Zudem ist es sinnvoll, mit vertrauten Personen darüber zu reden. So bekommen diese ein Bild davon, wie die Bestattung nach dem Tod einmal ablaufen sollte.

 

In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich bestatten zu lassen. Die üblichste Bestattungsart in Deutschland ist die Sarg- oder Urnenbestattung auf dem Friedhof. Hier können Hinterbliebene immer wieder einen bestimmten Ort besuchen, um zu trauern. Außerdem bietet eine solche Bestattung die Möglichkeit, ein Grab individuell zu gestalten und selbstständig zu pflegen.

 

Seebestattungen sind in Deutschland ebenfalls möglich. Nach der Einäscherung der Verstorbenen werden diese in eine biologisch abbaubare Seeurne gefüllt, die per Schiff aufs Meer gefahren und von Hinterbliebenen eigenständig ins Wasser gelassen werden

kann.

Immer beliebter werden schließlich FriedWald-Bestattungen. Hier wird die/der Verstorbene eingeäschert und die Asche wird, in einer ebenfalls biologisch abbaubaren Urne, an den Wurzeln eines Baumes in bestimmten Waldgebieten in der Erde beigesetzt.

 

Die teuerste Variante ist in der Regel die Bestattung auf dem Friedhof. Seebestattungen sind günstiger und FriedWald-Bestattungen wiederum meist noch etwas günstiger als Seebestattungen. Gerade bei einer herkömmlichen Bestattung auf dem Friedhof, aber auch bei den anderen Bestattungsarten können durchaus mehrere tausend Euro Kosten zustande kommen.

 

Es lohnt sich in der Regel, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, die die Kosten für die Bestattung nach dem eigenen Tod übernimmt. Je früher man eine solche Versicherung abschließt, desto besser sind die Konditionen. Dennoch lässt sie sich auch im hohen Alter noch abschließen. Damit lässt sich sicherstellen, dass die Hinterbliebenen finanziell wirklich in der Lage sind, die Wünsche der Verstorbenen nach dem Tod entsprechend umzusetzen, ohne dabei in Schwierigkeiten zu geraten oder ein schlechtes Gewissen haben zu müssen.


 

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Sich mit der eigenen Vergänglichkeit befassen

Nun mag das alles klingen, als sei die Vorbereitung auf das eigene Lebensende ein Akt der reinen Organisation und Bürokratie. Doch selbstverständlich sind diese Dinge letztlich weniger bedeutend als der persönliche Umgang mit dem sich nähernden Tod. Die Beschäftigung und mentale Vorbereitung darauf, dass das Leben einmal enden wird, ist für jeden Menschen wichtig. Schließlich möchte niemand das Leben in Unzufriedenheit beenden, verbittert sterben oder Dinge bereuen, die zu Lebzeiten getan oder nicht getan wurden.

 

Es gibt natürlich kein pauschales Rezept dafür, wie man sich auf das Ende des eigenen Lebens einstellt. Dennoch können einige konkrete Dinge bei diesem, oftmals als schwierig empfundenen, Prozess helfen.

 

Die naheliegendste Methode, sich mit der eigenen Vergänglichkeit zu befassen und anzufreunden, besteht darin, das bisherige Leben gründlich Revue passieren zu lassen. Es gilt dabei, sich an all die schönen, spannenden, lustigen, aber vielleicht auch traurigen und schwierigen Momente zu erinnern. Im Kopf noch einmal zu erleben, wie das damals war, in der Kindheit mit den Freund:innen, in der Pubertät mit der ersten Liebe, während des Erwachsenwerdens mit all den neuen Eindrücken, Herausforderungen und Ereignissen.

 

Fotoalben oder Notizen, Postkarten und ähnliche Erinnerungsstücke helfen dabei, sich diese Momente erneut lebhaft zu vergegenwärtigen. Genauso schön kann es sein, ein kleines Büchlein anzulegen und aufzuschreiben, was man alles erlebt und erfahren hat. Häufig kommen währenddessen plötzlich Erinnerungen hoch, die lange verschollen waren und die nun noch einmal für unerwartete Freude sorgen können. Im Falle eines solchen Büchleins hat man außerdem etwas in der Hand, dass Familie oder Freund:innen bleibt und das die Hinterbliebenen wiederum als schöne Erinnerung aufbewahren können.

 

Ist das Lebensende aufgrund einer Krankheit absehbar, sollten Betroffene mit ihren Angehörigen am besten ehrliche Gespräche über den eigenen Tod führen. Der Austausch über die Gefühle, die das Sterben begleiten, und über mögliche Ängste und Sorgen ist wichtig und kann oft heilsam sein. Niemand muss denken, andere mit dem eigenen Tod und den Gedanken darüber zu belasten. Meistens wissen es Angehörige zu schätzen, wenn Sterbende ihr Herz öffnen und ehrlich über alles sprechen, was sie vielleicht noch loswerden wollten, aber bislang nicht sagen konnten.

 

Wer noch Kraft und Mut hat, gewisse Dinge zu tun, die er sich immer vorgenommen hat, die aber nicht umsetzbar waren oder die in die Zukunft verschoben wurden, sollte diese in jedem Fall ebenfalls noch abhaken. Vielleicht gibt ein bestimmtes Land, das man immer schon bereisen wollte? Oder ein bestimmtes Hobby, wie das Malen, dem nie nachgegangen, von dem aber immer geträumt wurde? All diese Dinge können mitunter noch getan werden – jetzt ist die beste Zeit dafür und sie sollte gut genutzt werden.

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apomio-Redaktion
Autor: apomio-Redaktion

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