© apomio

Reformgesetz: Face-lift für PTA-Beruf

Kommentar schreiben Donnerstag, 19. September 2019

Die Bedeutung von PTA bei der Abgabe von Arzneimitteln und Medizinprodukten wird künftig per Gesetz stärker gewürdigt. Der am 28. August 2019 verabschiedete Entwurf zum PTA-Reformgesetz ist Teil der Strategie des Bundesgesundheitsministerium, die Gesundheitsfachberufe zu modernisieren. „PTA übernehmen in den Apotheken wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben bei der Beratung und der Abgabe von Arzneimitteln. Diese Kompetenzen stärken wir mit einem modernen Berufsgesetz“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

 

Mehr Befugnisse für PTA

 

Zielrichtung der Reform ist es, dem Fachkräftemangel in den Apotheken entgegenzuwirken. Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums fungieren Pharmazeutisch-technische Assistenten heute als wichtige Mittelspersonen in der Beratung und fachgerechte Information von Patienten. Dafür sollen eigens die Apothekenbetriebsordnung sowie die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für PTA geändert werden.

 

Ein zentraler Passus des Entwurfs (§ 17 Absatz 6 Satz 3 und 4) ist es daher, die Aufsichtspflicht über PTA soll zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise auszusetzen. PTA sollen sogar teilweise Rezepte selbst abzeichnen können. Als Voraussetzungen dafür verlangt das Reformgesetz die Ausbildungsnote „gut“, eine mindestens dreijährige Berufserfahrung und ein freiwilliges Fortbildungszertifikat. Dennoch dürfen PTA Apotheker auch zukünftig nicht vertreten. Zum Betrieb der Apotheke bleibt die ständige Anwesenheit eines Apothekers verpflichtend. Ein stärkerer Fokus der Ausbildung soll darauf gelegt werden, mithilfe von „Maßnahmen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit unterstützend mitzuwirken“. Dennoch sollen die technologischen Kenntnisse beibehalten werden.

 

Ausbildung gleich lang, aber erschwinglicher

 

Die Ausbildungdauer verbleibt weiterhin bei zweieinhalb Jahren. Damit bleibt das Gerüst aus zwei Jahren Berufsfachschule und sechs Monaten praktischer Apothekenausbildung erhalten. Geplant ist jedoch, das halbjährige Praktikum in einer Apotheke angemessen zu vergüten. Zudem soll die Ausbildung auch in Teilzeit absolviert werden dürfen, muss jedoch innerhalb von 5 Jahren abgeschlossen werden. Die Frage, ob Auszubildende während der zweijährigen Theoriephase des Schulgeld enthob Ausbildung en werden, bleibt offen. Bislang tragen PTA im Gegensatz zu den kaufmännischen Apothekenassistenten (PKA) eine finanzielle Eigenleistung von monatlich 50 bis 300 Euro Schulgeld für private Berufsfachschulen.

 

ABDA: „Nicht geeignet, das bisherige Sicherheitsniveau zu gewährleisten“

 

Die Gesetzesreform begeistert die ABDA offenbar wenig. Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) begrüßt die gleichbleibende Ausbildungsdauer von 2,5 Jahren, betrachtet aber die angedachte Abzeichnungsbefugnis von PTA mit Besorgnis. Der Verzicht Aufsichtspflicht und die gelockerte Abzeichnungsregelung wird in einer Stellungnahme damit begründet, dass „Arzneimitteltherapiesicherheit“ und „Patientensicherheit“ leiden könnten. Wenig hilfreich sei, dass Apothekenleiter nur dokumentieren müssen, in welchen Fällen eine PTA einen Apotheker hinzuziehen muss. Vor allem würde weder ein bestimmte Abschlussnote, noch Berufserfahrung oder regelmäßige Fortbildungen zu einem Niveau führen, das die Überprüfung durch „einen Apotheker mit fünfjähriger Ausbildung, davon vier Jahre naturwissenschaftlicher Ausbildung an der Universität“ ersetze.

 

ADEXA: „ABDA will die PTA kleinhalten“

 

Die Apothekengewerkschaft ADEXA, die alle Angestellten von Apotheken tariflich vertritt, sieht die Stellungnahme der ABDA kritisch. „Die ABDA will die PTA kleinhalten“ titelte sie in einer darauf bezüglichen Pressemitteilung am 23. Mai 2019. Die ADEXA hält die Sicht der ABDA für obsolet: „Laut Apothekenbetriebsordnung ist es heute schon möglich, dass die Befugnis zum Abzeichnen von Rezepten auf die PTA übertragen werden kann. Und in den meisten Apotheken wird das auch gemacht.“ Außerdem seien die Kompetenzen von PTA besonders personaltechnisch notwendig „gerade im Hinblick auf die immer dünner werdenden Personaldecken bei den Approbierten“, heißt es in der Antwort der ADEXA.

 

PTA-Standesvertretungen der ADEXA und des BVpta äußerten sich positiv zur geplanten Kompetenzstärkung von Pharmazeutisch-technischen Assistenten. Besonders die Apothekengewerkschaft ADEXA freut sich, dass Prüfungen zukünftig zweimal wiederholt werden dürfen und die Ausbildung in Teilzeit absolviert werden kann. Verärgert ist sie über die strengen Voraussetzungen, unter denen die Aufsichtspflicht über die PTA entfällt. Außerdem hält die Gewerkschaft eine Verlängerung der Ausbildung auf 3 statt bisher 2,5 Jahre erforderlich. Zusammenfassend kommentiert May: „Der Minister hat seine Versprechen nicht gehalten!“

 

Welche Schritte folgen?

 

Der Ende August vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zum PTA-Reformgesetz soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten, wenn der Bundesrat dem Gesetzesentwurf zustimmt. Bis dahin haben die PTA-Berufsfachschulen Zeit sich auf die strukturellen und organisatorischen Änderungen im Gesetz einzustellen. Ausbildungen vor dem Inkrafttreten des Reformgesetzes werden nach den bisherigen Bestimmungen abgeschlossen. Die Adexa appellierte nun in einem Brief an die Landesgesundheitsminister, diese mögen die Fachschulausbildung trotz des anders lautenden Entwurfs auf 3 Jahre verlängern. Zugleich wandte sich die Adexa bezüglich des noch offenen Themas der Schulgeldfreiheit an die Kultusminister der Länder. Für den Bundeshaushalt ergeben sich zwar keine finanziellen Auswirkungen, wohl aber für Länder und Gemeinden, die Schulen für pharmazeutisch-technische Assistenten betreiben. Den sogenannten Erfüllungsaufwand durch geänderte Unterrichtsinhalte für die Berufsschulen schätzte das BMG auf knapp 42.000€ pro Lehranstalt.

 

Nach der Zustimmung des Bundeskabinetts zum PTA-Reformgesetz könnten Bundestag sowie Bundesrat noch Veränderungswünsche für das geplante Gesetz einfordern. Zur Stärkung der Mitwirkung von PTA in den Apotheken soll das Gesetz über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten (PharmTAG) per Ablösungsgesetz inhaltlich und sprachlich reformiert und an moderne Berufsanforderungen adaptiert werden. Zusätzlich werden die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für PTA (PTA-APrV) sowie die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) durch neue Passagen ergänzt und korrigiert.

 

Quellen:

https://www.adexa-online.de/aktuelles/detailansicht/news/versprechen-nicht-gehalten-adexa-zum-kabinettsentwurf-des-pta-reformgesetzes/

https://www.adexa-online.de/aktuelles/detailansicht/news/pta-reformgesetz-abda-will-die-pta-kleinhalten/

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/PTA-Gesetzentwurf_Kabinett.pdf

 

 

Beiträge die Sie auch interessieren könnten

Gesundheitsminister mit Thesen: Ist Krebs in 10 bis 20 Jahren besiegbar?
Gesundheitsminister mit Thesen: Ist Krebs in 10 bis 20 Jahren besiegbar?

Unumstritten war die These von Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU), dass Krebs in gut 10 bis 20 Jahren besiegt werden könne, eine gewagte Prognose. Unzweifelhaft ist, dass die These des Gesundheitspolitikers primär einen politischen Impetus verfolgte. Betroffene, Experten und Verbände relativierten die These postwendend. Experten halten einen Krebsfortschritt in den nächsten Jahrzehnten allerdings für beflügelbar, wenn den politischen Aussagen der nötige Akt

Umgang der großen Versandapotheken mit Plan 2B!
Umgang der großen Versandapotheken mit Plan 2B!

Nach Pressemitteilungen der ABDA konnten sich Regierungskreise bislang nicht auf ein Versandverbot in Bezug auf rezeptpflichtige Arzneimittel einigen. Auf dem Koalitionsgipfel vom 20. auf den 21. Februar 2019 wurde kein einhelliger Beschluss erzielt. Zum offenen Ergebnis äußerte sich Friedemann Schmidt, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., am folgenden Tag in einem Pressevideo: „Das ist eine ganz schlechte Nachricht für die deutschen Pat

Maria Köpf
Autor: Maria Köpf

Frau Maria Köpf ist seit 2018 als freie Autorin für apomio tätig. Sie ist ausgebildete Pharmazeutisch-technische Assistentin und absolvierte ein Germanistik- und Judaistik-Studium an der FU Berlin. Inzwischen arbeitet Maria Köpf seit mehreren Jahren als freie Journalistin in den Bereichen Gesundheit, Medizin, Naturheilkunde und Ernährung. Mehr von ihr zu lesen: www.mariakoepf.com.

Schreib einen Kommentar

help
help
help

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Zu unseren Datenschutzbestimmungen.