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Das EU-Sicherheitslogo: Zum Wohle des Verbrauchers...

Kommentar schreiben Donnerstag, 19. September 2019

Im Oktober 2015 wurde das EU-Logo für alle Internet-Arzneimittelhändler, die im Register für Versandhandel erfasst wurden, zur Pflicht. So können Verbraucher, die das EU-Logo nicht auf einer Händlerseite antreffen, potenziell gefälschte Arzneimittel meiden. Das Logo gilt seit nunmehr 4 Jahren EU-weit für alle Apotheken und Einzelhändler, die Humanarzneimittel verschicken. 

 

Die Guten ins Töpfchen, die schlechten ins Kröpfchen...

 

Seit Oktober 2015 soll das EU-Logo die Internetkäufer von Arzneimitteln für den Menschen davor schützen, bei nicht für den Arzneimittelversand zertifizierten Anbietern einzukaufen. Zugrunde liegt das Ziel, EU-Bürger vor gesundheitsgefährdenden Medikamenten zu schützen. Im Internet kursieren diverse Anbieter, die gesundheitsgefährdende Wirkstoffe, fehlende Wirkstoffe oder falsch dosierte Inhaltsstoffe anpreisen.

 

Welcher Händler legal ist, erfährt der Kunde mit dem EU-Logo per „Anklicken“ und anschließendem Wechsel auf die Webseite, die innerhalb des nationalen Registers als „echte“ Händlerseite zertifiziert wurde. Dafür klickt der Internetnutzer auf das eigens entwickelte Symbol des weißen Kreuzes, das mit grünen Streifen unterlegt wurde und unter dem eine kleine Flagge des jeweiligen Mitgliedsstaates sowie der Text prangen: „Zur Überprüfung der Legalität dieser Website hier klicken“. Ist der Arzneimittelversender tatsächlich im nationalen Register eingetragen, wird der Nutzer automatisch an die Webseite des DIMDI weitergeleitet und kann den Registereintrag des Versenders einsehen. Ist er es nicht, wird er nicht weitergeleitet oder aber auf eine Seite weitergeleitet, die eine falsche URL enthält.

 

Auf Nummer sicher: Erst klicken, dann prüfen, dann kaufen!

 

Den europäischen Behörden war aber spätestens seit 2009 klar, als Deutschland das sogenannte „DIMDI-Siegel“ für registrierte Arzneimittelversender einführte, dass ein europäisches Logo allein nicht ausreicht. Damit User nicht fälschlich zu einer fremden Seite weitergeleitet werden oder Fälscher URL-Tricks anwenden, rät das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zu den drei Schritten „anklicken“ – „prüfen“ – „kaufen“. So erläutert die Behörde im Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums: „Überprüfen Sie, ob die Adresse der Webseite (URL) in der Browserzeile des Registereintrages mit einem Schloss-Symbol gekennzeichnet ist und nach dem https:// mit "versandhandel.dimdi.de/" beginnt.“ Auch muss darauf geachtet werden, dass die URL nach dem de mit dem Zeichen / abschließt. Danach muss der Nutzer noch einen letzten Sicherheitsschritt einhalten. Das DIMDI-Institut bittet Arzneiversandkunden, nicht über die „Zurück“-Funktion des Browsers auf die Händlerseite zurückzukehren, sondern stattdessen den im Register angegebenen Händlerlink anzuklicken und so über die sichere Seite des Instituts weiter auf der Seite des deutschen Arzneiversenders einzukaufen. Zusätzlich stehen im Register neben der Adresse des Anbieters auch die Kontaktdaten der zuständigen Behörden – ein weiterer Schritt zur Absicherung des Käufers.

 

Wachsendes Risiko durch gefälschte Arzneimittel

 

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation warnt Internetnutzer seit über 10 Jahren eindringlich vor dem Gesundheitsrisiko durch gefälschte Medikamente. Es betont, dass die Weltgesundheitsorganisation davor gewarnt habe, dass Inhaltstoffe illegaler und imitierter Arzneimittel „sehr häufig“ gefälscht seien. In Europa seien bereits gefälschte Medikamente gegen Tuberkulose entdeckt worden. Ein zweiter Fall sei der 2012 bekannt gewordene Krebsfall in den USA gewesen. Amerikanische Ärzte hatten monatelang unwissentlich gefälschte Krebsmedikamente eines britischen Internethändlers bezogen, sodass Patientinnen und Patienten monatelang keinen wirksamen Arzneistoff gegen den Krebs bekamen. Die Broschüre des DIMDI führt aus: „Der Wirkstoff kann fehlen oder in falscher Dosierung enthalten sein“ und „Füll- und Ersatzstoffe (…) können schädlich, teils sogar lebensgefährlich sein.“

 

Quellen:

https://www.dimdi.de/dynamic/de/arzneimittel/versandhandel/eu-sicherheitslogo/index.html 

https://www.bvdva.de/medikamentenversand/eu-sicherheitslogo

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Maria Köpf
Autor: Maria Köpf

Frau Maria Köpf ist seit 2018 als freie Autorin für apomio tätig. Sie ist ausgebildete Pharmazeutisch-technische Assistentin und absolvierte ein Germanistik- und Judaistik-Studium an der FU Berlin. Inzwischen arbeitet Maria Köpf seit mehreren Jahren als freie Journalistin in den Bereichen Gesundheit, Medizin, Naturheilkunde und Ernährung. Mehr von ihr zu lesen: www.mariakoepf.com.

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