© canva.com

Pflegehilfsmittel – die wichtigsten Informationen zusammengefasst

Kommentar schreiben Aktualisiert am 10. Juli 2023

Werden Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad zwischen 1 und 5 zu Hause versorgt, können sie verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Diese Leistungen umfassen nicht nur finanzielle Hilfen, sondern auch Sachleistungen, zu denen beispielsweise Pflegehilfsmittel gehören. Doch was genau sind Pflegehilfsmittel und in welcher Höhe werden die Kosten von der Pflegeversicherung übernommen?

 

 

Was sind Pflegehilfsmittel?


Pflegehilfsmittel, die Geräte und Sachmittel einschließen, sind unverzichtbar für die häusliche Pflege. Sie dienen dazu, die Pflege zu erleichtern und tragen maßgeblich dazu bei, dass Personen mit Pflegebedarf ein unabhängigeres Leben führen können. Die Pflegeversicherung unterscheidet zwischen zwei Kategorien: Zum einen gibt es die technischen Pflegehilfsmittel, zu denen beispielsweise Pflegebetten, Lagerungshilfen oder Notrufsysteme gehören. Zum anderen gibt es die Verbrauchsprodukte, wie zum Beispiel Einmalhandschuhe oder Betteinlagen, die ebenfalls zu den Pflegehilfsmitteln zählen.

 

NITRIL-HANDSCHUHE SENSITIVE PUDERFREI LILA M im Preisvergleich NITRIL-HANDSCHUHE SENSITIVE PUDERFREI LILA M 100 Stück *** ABENA GmbH Bewertung NITRIL-HANDSCHUHE SENSITIVE PUDERFREI LILA M ab 16,76 € **
Foliodress mask Comfort Perfect grün OP-Masken im Preisvergleich Foliodress mask Comfort Perfect grün OP-Masken 50 Stück *** PAUL HARTMANN AG Bewertung Foliodress mask Comfort Perfect grün OP-Masken ab 7,57 € ** 51%*
Sterillium classic pure im Preisvergleich Sterillium classic pure 1000 ml *** PAUL HARTMANN AG Bewertung Sterillium classic pure ab 8,73 € ** 56%*

 

Welche Personen haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel?


Nicht nur Senioren, sondern alle pflegebedürftigen Personen, die rund um die Uhr zu Hause betreut werden, können bei ihrer Pflegeversicherung einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für Pflegehilfsmittel einreichen. Jedoch müssen dabei einige Bedingungen erfüllt sein: Erstens muss eine Pflegestufe oder ein Pflegegrad vorhanden sein. Zweitens muss die Pflege von Privatpersonen zu Hause durchgeführt werden, unabhängig davon, ob dies durch eine einzelne Person oder mehrere Personen in geteilten Aufgaben erfolgt. Und drittens, der pflegebedürftige Mensch muss in seiner eigenen Wohnung oder in einer Wohngemeinschaft leben.

 

mit Pflegegrad hat man Anspruch auf Hilfsmittel - apomio.de Gesundheitsblog



Auch bei der Betreuung durch eine sogenannte 24-Stunden-Pflege, die beispielsweise von ennie vermittelt wird, kann ein Zuschuss zu den Pflegekosten beantragt werden.

 

Antrag und Entscheidung der Pflegekasse


Die Gewährung von Pflegehilfsmitteln erfolgt auf Antrag. Bestandteil dieses Antrages sollte eine kurze Erläuterung zur Begründung der Notwendigkeit des Pflegehilfsmittels sein. Ist eine Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades erfolgt und hat ein Gutachter die Versorgung mit einem Hilfsmittel empfohlen, so gilt diese Empfehlung als Antrag auf Hilfsmittelversorgung, sofern der Versicherte damit einverstanden ist. Ein gesonderter Antrag ist in diesem Fall nicht erforderlich.



Die Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb bestimmter Fristen über den Antrag zu entscheiden. Grundsätzlich muss die Entscheidung spätestens 3 Wochen nach Eingang des Antrags getroffen werden. Holt die Pflegekasse ein Gutachten des Medizinischen Dienstes ein, muss sie den Versicherten darüber informieren und innerhalb von 5 Wochen nach Antragseingang entscheiden. Kann die Kasse die Fristen nicht einhalten, hat sie dies rechtzeitig schriftlich oder elektronisch unter Angabe der Gründe mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung mit Begründung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als gewährt.

 

Der Antrag muss bei der Pflegekasse eingereicht werden - apomio.de Gesundheitsblog



Produkte wie die apomio Pflegebox enthalten nützliche Produkte wie Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Bettschutzeinlagen sowie Händedesinfektionsmittel und gehören zur Kategorie der Verbrauchsmaterialien. Zu den Vorteilen des Produktes zählt, dass sich ein separates, spezialisiertes Unternehmen um alle Aspekte kümmert - von der Antragstellung bei der Pflegekasse bis hin zur regelmäßigen Lieferung.

 

Zuzahlungen und Kosten


Zu den Kosten für technische Pflegehilfsmittel hat die pflegebedürftige Person einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der Kosten, höchstens jedoch 25 Euro, zu leisten. Größere Pflegehilfsmittel werden häufig als Leihgabe zur Verfügung gestellt. Eine Zuzahlungsbefreiung ist möglich. Es gelten die Bestimmungen für die Zuzahlungsbefreiung der gesetzlichen Krankenkassen.

Von den Kosten für Verbrauchsmaterialien werden bis zu 40 Euro pro Monat von der Pflegekasse erstattet. Eine Zuzahlung ist nicht vorgesehen. Werden Rollstühle oder Gehhilfen ärztlich verordnet, übernehmen die Krankenkassen die Kosten.

Beiträge die Sie auch interessieren könnten

apomio-Redaktion
Autor: apomio-Redaktion

Das Vergleichsportal apomio.de stellt transparent und unabhängig die tagesaktuellen Preise der Produkte von über 90 Versandapotheken gegenüber. Sie erhalten eine Übersicht, welche Apotheke für ihren gesamten Warenkorb am günstigsten ist und werden direkt per Mausklick an die jeweiligen Versandapotheken weitergeleitet.

Schreib einen Kommentar

help
help
help

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Zu unseren Datenschutzbestimmungen.