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Eine Niederlage für den Gesundheitsminister?
Karin Maag, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, hatte der FAZ am 13. März 2019 bestätigt, dass die Regierung Rabatte (Boni) ausländischer Versandapotheken auf rezeptpflichtige Arzneimittel prinzipiell verbieten wolle.
Damit dürfte sich die Regierung auf einen Konflikt mit der EU-Kommission einlassen. Die EU-Kommission hatte laut der Frankfurter Allgemeinen bereits eine Woche gemahnt, dass die Regierung das EuGH-Urteil aus dem Jahr 2016 umzusetzen habe, in welchem Rabatte erlaubt worden waren.
Der CDU-Politiker und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte diese verwickelte Lage dadurch lösen wollen, dass er ausländischen Versandapotheken wie Doc Morris erlauben wollte maximal Rabatte bis zu 2,50 Euro pro Packung zu vergeben. Ein solches Rabattverbot würde allenfalls die Apothekerschaft in Deutschland zufrieden stellen, nicht jedoch die deutschen Versandapotheken,
Eine Niederlage der Regierung durch Rüge der EU-Kommission würde für den Bundesgesundheitsminister einer Niederlage gleichkommen. Auch aus der SPD soll bereits Widerspruch zum Kompromissvorschlag der CDU gekommen sein.
Doc Morris bleibt abwartend
Auf eine Anfrage von apomio begrüßte die Zur Rose-Gruppe, Muttergesellschaft der Doc Morris Versandapotheke aus den Niederlanden, den Kompromissvorschlag Jens Spahns. Positiv hob die Zur Rose-Gruppe hervor, dass dieser Weg „den Patienten weiterhin die Wahlfreiheit bezüglich des Bezugskanals ermöglicht“.
Über den Versuch, Rabatte ausländischer Versender zu verbieten, sagte Olaf Heinrich, Vorstandsvorsitzender der Versandapotheke Doc Morris, dass EU-Recht wie das Votum des Europagerichts für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen gelte. Das Europagericht hatte Rabatte ausländischer Versandhändler im Oktober 2016 explizit für zulässig erklärt. Heinrich sagte gegenüber der FAZ, dass er fände es sei „äußerst befremdlich, wenn dieser Aspekt, zumal nach dem EuGH-Urteil und auch den Bedenken der Kommission, im Gesetzgebungsverfahren nicht eingebunden würde“.
Erst vor 2 Wochen hatte die EU-Kommission die deutsche Regierung gerügt, da die Bundesrepublik bislang noch keine politischen Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil vor 2 Jahren gezogen hatte. Erst letzten November hatte die EU-Kommission anlässlich dieser Sache ein Verfahren wegen Behinderung des fairen Wettbewerbs in Europa in die Wege geleitet. Nun hat die Kommission der Regierung eine Frist von zwei Monaten gesetzt, binnen derer gegen die bisherigen Versäumnisse vorgegangen werden müsste. Nach Ablauf dieser Frist hatte die Kommission mit einer Klage vor dem Luxemburger Gerichtshof gedroht.