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Das E-Rezept kommt: Alle News auf einen Blick!

Kommentar schreiben Mittwoch, 25. November 2020

Ab dem 1. Juli 2021 kommt das elektronische Rezept (E-Rezept) für GKV- und Privatrezepte. Dann werden Papierrezepte Schritt für Schritt durch digitale Rezepte ausgetauscht. Zusätzlich sollen neben RX-Arzneimitteln auch weitere Rezepte wie BTM-Rezepte, Grüne Rezepte, Heilmittelverordnungen, Hilfsmittelverordnungen und häusliche KKH-Verordnungen elektronisch ausgestellt werden.

 

Der Arzt kann mit dem E-Rezept Arzneimittel digital verschreiben und damit den Heilungsprozess beim Patienten beschleunigen. Künftig müssen erkrankte Kunden nicht mehr zwingend mit einem Papierrezept in eine Apotheke gehen oder Rezepte postalisch einsenden. Maßgeblich beteiligt an der Ausarbeitung des E-Rezepts war das Bundesgesundheitsministerium mit Minister Jens Spahn (CDU). Es wurde am 15.08.2019 durch das „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)“ eingeführt.

 

Inhaltsverzeichnis

 

So werden die Daten des eRezepts übertragen

 

Wenn Ärztin oder Arzt ein eRezept verschreiben, signieren sie dieses in der EDV der Praxis mit dem elektronischen Heilberufsausweis. Über ein Konnektiv wird das Rezept dann im zentral gelegenen Server der Gematik gespeichert.1 Die Speicherung an einem einzigen zentralen Server schließt künftig jegliches Zuweisen von Arztrezepten bereits technisch aus – hinzu tritt, dass das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) ein Rezeptmakelverbot beschlossen hat.1b Nach Generierung des eRezepts beim Arzt entscheidet der Patient, ob er sein eRezept aufs Smartphone übermittelt oder einen Papierausdruck mit QR-Code und eine ausgeschriebene Verordnung erhalten möchte. Der Patient soll künftig an dieser Stelle auch den QR-Code am Smartphone löschen oder den Papier-Code verwerfen können, wenn er das Medikament doch nicht einlösen möchte.1c

 

Wie wählt der Patient die Apotheke für sein E-Rezept aus?

 

Aus einem Register aller Apotheken einschließlich der gelisteten deutschen sowie europäischen Versandapotheken darf der Patient dann frei seine Apotheke in der Smartphone-App wählen und ihr den Einlösecode zusenden. Andernfalls geht er zu Fuß zu seiner Wunschapotheke und zeigt den QR-Einlösecode vor.2 Es können möglicherweise auch „Favoritenapotheken“ in der App des Patienten gespeichert werden.3 Zuletzt kann der Patient möglicherweise – wenn sich DAV und Gematik einigen – sogar die Verfügbarkeit des Medikaments in der Apotheke prüfen und gegebenenfalls den Einlösecode an einer andere Apotheke senden.4 Die Apotheken können das Medikament bereitstellen, einen Lieferengpass melden oder den Botendienst beziehungsweise die Lieferung vorbereiten.

 

Zugewinn für Patienten durch das E-Rezept

 

Für Patienten, Apotheken, Ärzte und Krankenhäuser ergeben sich ganz unterschiedliche Vorteile durch das E-Rezept. Für Patienten spielen insbesondere die schnellere Medikamentenversorgung, weniger Zettelwirtschaft, höhere Arzneimittelsicherheit durch Wechselwirkungschecks und eine praktische Erinnerung an Wiederholungsrezepte eine Rolle.5 Durch die Kombination von Wiederholungsrezept, mit dem Patienten ihre Dauermedikamente bis zu dreimal hintereinander von ihrer Apotheke erhalten, und dem E-Rezept sparen Kunden in Zukunft einiges an Zeit und Anstrengungen, häufig erledigt sich sogar der Gang zum Arzt. Wo sie ihr Rezept künftig einlösen, bleibt den Patienten auch mit dem digitalen Rezept weiterhin frei überlassen.

 

Vorteile für Apotheken...

 

Für Apotheken und Arztpraxen bestehen Vorteile in der schnelleren Handhabung von E-Rezepten, automatischen Wechselwirkungschecks, Medikationslisten und höherer Therapiesicherheit.6 Auch in der Apotheke wird durch den Wechsel von Papier zum Digitalformular einiges an Zettelwirtschaft, Kopierkosten und Aktenbergen reduziert. Übertragungsfehler geschehen weitaus seltener, hier könnte man jedoch auch anführen, dass bald „blindes Vertrauen“ in die Verlässlichkeit des E-Rezepts und dadurch – wenn auch sehr selten – Medikationsfehler entstehen könnten.7 Das digitale Rezept ist vielfach schneller: Hat eine Arztpraxis das Rezept falsch ausgestellt, dauert die Rezept-Nachbestellung keine Stunden bis Tage mehr.

 

...und Sorgen, die das eRezept für Apotheken begleiten

 

Für Apotheken dürfte sich primär ein Nachteil des E-Rezepts bemerkbar machen: Es bietet den Versandapotheken einen großen Wettbewerbsvorteil. Während Apotheken in der Kundenberatung weiterhin im Bereich „Zusatzverkäufe“ (Cross-Selling) nur mithilfe von Pop-Ups der Warenwirtschaft und der eigenen Erinnerungsfähigkeit in Sachen „Zusatzverkäufe“ punkten können, setzen Versandapotheken auf Cross-Selling in jedem Bestellschritt.8 Zudem können sie Kunden auch via E-Mail regelmäßig durch Rabatte binden. Durch digitale Verordnungen steigt der Warenkorb der Versandapotheken merklich an.9 Neben viel höheren Rezept-Verkäufen werden weitere OTC-Käufe durch vermehrte Zusatzverkäufe generiert.10

 

Sorgenkind „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ beim E-Rezept

 

Wie es derzeit mit dem Datenschutz und der Datensicherheit beim E-Rezept aussieht, lässt sich am besten mit dem Status „Es ist kompliziert“ umschreiben. Hochsensible Daten wie diejenigen von E-Rezepten gehören eigentlich wie ein Buch mit sieben Siegeln behandelt. IT-Experten forderten bereits früh, die höchste Sicherheitsstufe für E-Rezepte wären eine „Ende-zu-Ende-Verschlüsselung“ oder vergleichbare Konzepte.11 Nach derzeitiger Rechtslage vom 30. Juni 2020 müssen E-Rezepte laut ApothekeAdhoc-Nachrichtendienst die Informationen „innerhalb einer vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung“ verarbeitet werden.12 Im geschützten Raum innerhalb der Telematikinfrastruktur kann aber jeder Partner innerhalb der vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung mitlesen. Derzeit sind diese Partner noch nicht explizit genannt.13

 

Das PDSG schiebt Verantwortung an die TI-Dienstanbieter ab

 

Das PDSG (Patientendatenschutzgesetz) schreibt vor, dass die Verantwortung für den Datenschutz – und somit die Festlegung, ob eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingesetzt wird – beim Dienstanbieter der Telematikinfrastruktur liegt.14 Eine spezifischere Gesetzesvorlage fehlt leider bislang. Zu Deutsch: Der Gewinner der bis zu 12 Unternehmen, die derzeit für die „technische Infrastruktur“ in Frage kommen, legt bis auf weiteres fest, welche Akteure die Daten auf dem E-Rezept mitlesen können. Das dürften laut Apotheke Adhoc nach derzeitigem Stand sogar Unternehmen der freien Wirtschaft sein, die digitale Daten für medizinische Einrichtungen infrastrukturell vernetze - einschließlich Unternehmen, die zu europäischen Versandapotheken zählen.15

 

IT-Sicherheitsexperte und Datenschutz-Blogger Mike Kuketz warnt

 

Der Kuketz-Blog von Mike Kuketz macht Themen des Datenschutzes für jedermann verständlich. Zu seiner privaten Arbeit als IT-Blogger schreibt er: „Ich spreche Themen an, die andere nicht auszusprechen wagen und setze mich bedingungslos für IT-Sicherheit und Datenschutz ein.“16 Seit Januar 2020 arbeitet der Penetrationstester für Apps, Systeme und Webanwendungen beispielsweise für den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI BW) Zum E-Rezept schrieb er kürzlich:

 

        „Ab 2022 erhalten Patienten ihre Rezepte dann als QR-Code auf eine Smartphone-App oder als ausgedruckten QR-Code auf einem Zettel. Aber nicht nur auf eine E2EE (Anm. d. Red.: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) wurde verzichtet. Man muss keine Glaskugel haben, um sich auszumalen, was dann passieren wird. Die App-Hersteller torpedieren durch den Einbau diverser Tracker-Dienste in die Apps den Datenschutz der Patienten.“17

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Maria Köpf
Autor: Maria Köpf

Frau Maria Köpf ist seit 2018 als freie Autorin für apomio tätig. Sie ist ausgebildete Pharmazeutisch-technische Assistentin und absolvierte ein Germanistik- und Judaistik-Studium an der FU Berlin. Inzwischen arbeitet Maria Köpf seit mehreren Jahren als freie Journalistin in den Bereichen Gesundheit, Medizin, Naturheilkunde und Ernährung. Mehr von ihr zu lesen: www.mariakoepf.com.

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