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Wissenswertes zu Erste Hilfe

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Erste Hilfe: Was tun im Nofall?

Sie sind bei Ihrem Lieblingsbäcker. Plötzlich sackt der Kunde neben Ihnen in sich zusammen, er sieht kreidebleich aus und scheint völlig leblos. Was tun?

 

Was versteht man grundsätzlich unter erster Hilfe?

Unter Erster Hilfe versteht man alle Sofortmaßnahmen um einer bedrohten Person zu helfen, die sich in akuter Lebensnot befindet. Vielleicht befanden Sie sich selbst bereits in einer Situation, in der andere Menschen sofort zur Stelle waren, um Ihnen zu helfen. Genau denselben Anspruch sollten Sie auch in Notfallsituationen für andere Menschen erfüllen. Ganz unabhängig davon, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, jedem Menschen in Not zu helfen, sofern Sie nicht selbst tödlich bedroht sind.

 

Welche Grundsätze sollten bei der ersten Hilfe beachtet werden?

 

Wie lauten die Grundsätze der ersten Hilfe?

Die Grundsätze bei der Ersten Hilfe lauten wie folgt:
 

1. Überblick verschaffen und Eigenschutz beachten
2. Gefahrenzone absichern oder verlassen
3. Einen Notrufabsetzen und Sofortmaßnahmen ergreifen (z.B. andere Passanten zur Hilfe auffordern)
4. Lebensrettende Maßnahmen einleiten

 

1. Überblick verschaffen und Eigenschutz beachten

Der erste Grundsatz bei der Hilfe beinhaltet, dass man zunächst Ruhe bewahrt und sich einen situativen Überblick über das Geschehen verschafft. Verfallen Sie demnach möglichst nicht in Panik, leisten Sie möglichst ruhig Hilfe und vertrauen Sie darauf, dass Ihnen in der Regel vieles wieder einfallen dürfte, das aus einem Erste-Hilfe-Kurs hängen geblieben ist. Auch bei Fehlern während der lebensrettenden Maßnahmen werden Sie juristisch nicht belangt. Zur Verantwortung gezogen werden nur Ersthelfer, die gar nicht tätig werden. Fragen Sie sich zunächst lieber: Sind Sie selbst und Ihr Leben von der Situation bedroht? Rasen stetig Autos heran, sickert Treibstoff aus dem Tank, brennt die Umgebung lichterloh oder steht das Fahrzeug mitten auf der Autobahn? Hier sollten Sie zuerst den Grundsatz des Eigenschutzes beachten und sich selbst aus der Gefahrenzone bringen. Denn: Ein verletzter Helfer kann keinerlei Hilfeleistung erbringen und bedeutet ein Opfer mehr. Setzen Sie bei Eigengefahr nur einen Notruf ab und stellen Sie ein Warndreieck auf.

Ist der Eigenschutz nicht bedroht, verschaffen Sie sich einen näheren Überblick:

  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Wer braucht Ihre Hilfe am dringendsten?

Wenden Sie sich dieser Person zuerst zu. Handelt es sich beispielsweise um eine Gruppe, die vom Erfrierungstod bedroht ist, wenden Sie sich als erstes dem Menschen zu, der am regungslosesten und blauesten oder blassesten aussieht.

 

2. Gefahrenzone absichern oder verlassen

Zunächst parken Sie ihr Fahrzeug am Rand der Fahrbahn, stellen Sie den Motor ab und betätigen Sie die Warnblinkanlage in jedem Fall, auch wenn es noch nicht dämmert oder die Sonne scheint. Ziehen Sie sich eine Warnweste an, damit Sie sich und herannahende Autos schützen. Übrigens: Zum Tragen einer Warnweste sind Autofahrer an unübersichtlichen Stellen einer Straße verpflichtet. Ziehen Sie als nächstes Sanitätshandschuhe über, um sich bei Berührung des Verletzten nicht zu infizieren.

Mit einem Warndreieck sichern Sie danach die Unfallstelle. Gehen Sie dafür dem fließenden Verkehr entgegen - idealerweise am Fahrbahnrand hinter der Leitplanke. Klappen Sie das Warndreieck auf und stellen Sie es ungefähr 100 Meter vom Unfallort entfernt auf - je nach Geschwindigkeit können es bei 30 km/h auch 30 Meter oder bei 200 km/h besser 350 Meter sein. Die Seitenpfosten markieren immer 50-Meter-Abstände und können zu Ihrer Orientierung dienen. Bei einem Hügel müssen Sie das Warndreieck vor dem Hügel aufstellen, um heranrasende Autos zu warnen. Nehmen Sie das Aufstellen des Warndreiecks nicht auf die leichte Schulter: Werden andere Autofahrer ebenfalls in den Unfall verwickelt, lastet auf Ihnen der strafbare Verdacht der Unterlassung (mit Todesfolge).

Weiter müssen Sie je nach Situation handeln: Befindet sich beispielsweise ein Auto nahe an einem Abhang und droht abzurutschen, betätigen Sie die Handbremse um Schlimmeres zu verhindern. Nichtsdestotrotz gilt auch in dieser Ausnahmesituation - ist das eigene Leben zu sehr bedroht, sollte von einer Bergung abgesehen werden. Zum Grundsatz der Absicherung gehört es auch, die Personen unverzüglich aus der Gefahrenzone zu bringen. Sei es ihn oder sie - wenn der Eigenschutz es zulässt - an den Straßenrand zu bringen oder bei einem Waldbrand die immobilste Person zuerst aus dem Feuergebiet zu holen.

 

3. Um Hilfe rufen und Sofortmaßnahmen ergreifen

Dieser Schritt bedeutet, dass Sie sofort weitere Hilfe holen. Rufen Sie Menschen in Ihrer Umgebung oder Nachbarn in den umliegenden Häusern mit einem lauten Hilferuf um Mithilfe (z.B. Passanten, Verkäufer, Polizisten). Zum Beispiel: "Hilfe, hier liegt ein Verletzter. Zu Hilfe!" Sind Sie alleiniger Ersthelfer, setzten Sie noch keinen telefonischen Notruf ab, sondern kümmern sich erst weiter um das Opfer. Nur wenn Sie zu zweit sind, setzt nun einer der Beteiligten einen Notruf ab und der andere kümmert sich weiter um das Unfallopfer.

Sie können einem herbeieilenden Passanten ebenfalls die Aufgabe zurufen, den Rettungsdienst zu alarmieren und sich im Anschluss bereits der Überprüfung des Bewusstseinszustandes des Opfers widmen. Fragen Sie den Patienten laut: "Hallo, können Sie mich hören? Können Sie Ihren Mund bewegen, wenn Sie mich hören können?" Hat der Zweithelfer kein Handy oder entpuppt sich als der erfahrenere Ersthelfer, wechseln Sie die Rollen idealerweise. Sind mehrere Opfer vorhanden und mehrere Zweithelfer verfügbar, soll sich jeweils eine Person neben jedes Opfer setzen um bereits durch die bloße Anwesenheit die Verletzten oder Betroffenen zu beruhigen. Lassen Sie den Verletzten wenn möglich nicht allein.

 

Das Abnehmen des Helmes nach einem Unfall stellt einen wichtigen Bestandteil der ersten Hilfe dar, der unbedingt beachtet werden sollte.

 

4. Lebensrettende Maßnahmen einleiten

Bevor Sie dem Opfer helfen können, muss bei einem Motorrad- oder Fahrradfahrer unbedingt der Helm abgenommen werden.

Das ist freilich bei einer Verletzung der Hals-Wirbel-Säule kein ungefährliches Unterfangen. Doch der Chefarzt der Österreichischen Roten Kreuzes sowie Notfallmediziner und auch der ADAC mahnen dazu, dass der Helm nur in einem Fall einzigen auf dem Kopf bleiben darf: Wenn der Betroffene bei Bewusstsein ist und diesen ausdrücklich nicht abzunehmen wünscht.

In allen anderen Fällen muss der Helm unbedingt runter, damit die Betroffenen nicht am Erbrochenen ersticken und Beatmungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Freie Atemwege sind aus Sicht von Experten ungleich wichtiger als die Schonung der Halswirbel.

 

5. Helmabnahme beim Motorradfahrer

So funktioniert die Helmabnahme, wenn nur der Ersthelfer da ist:

Das Video des DRK-Kreisverband Lausitz e.V. erklärt Ihnen genau, was Sie bei der Helmabnahme beachten müssen, wenn Sie allein bei dem Unfallopfer sind:

Nicht vergessen: Das Erbrochene des Patienten räumen Sie aus dem Mundraum, sobald Sie den Helm abgenommen, der Kopf ganz leicht überstreckt wurde und Sie wieder seitlich neben dem Opfer sitzen. Erst in diesem Moment, wenn das Erbrochene ausgeräumt und der Kopf leicht überstreckt wurde, setzen Sie einen telefonischen Notruf ab - also noch bevor der Patient in der stabilen Seitenlage ist. Halten Sie aber unbedingt immer mit einer Hand den Kopf fest.

Ist ein Zweithelfer anwesend, kniet dieser oberhalb des Kopfes. Der Zweithelfer zieht den Helm ab, der Ersthelfer sitzt seitlich und stabilisiert den Kopf. Das Video der Johanniter zeigt die Vorgehensweise, wenn der große Glücksfall eintritt, dass noch ein Zweithelfer anwesend ist:

Wichtig: Den Kopf muss immer eine Hand von Ihnen stabilisieren, damit er nicht zur Seite kippen kann. 

 

6. Einen Notruf absetzen

Setzen Sie als nächstes einen Notruf ab oder betätigen Sie einen Notrufschalter.

Beim Notruf gehen Sie kurz auf die 5 W-Fragen ein. Keine Sorge, der Bedienstete am Telefon wird Ihnen die Fragen auch stellen, wenn Ihnen die "richtigen" Punkte nicht mehr einfallen. Auch ist der Notruf europaweit mit der Nummer 112 einheitlich erreichbar und in ganz Europa kostenfrei wählbar. Wenn Ihnen die Notrufnummer des entsprechenden Landes einfällt, wählen sie dagegen diese direkte Nummer zum Rettungsteam.

Dann werden am Telefon die fünf W-Fragen beantwortet:
 

Wo ist es passiert?
Was ist passiert?
Wie viele Verletzte liegen dort?
Welche Wunden gibt es?
Und wer meldet den Notfall?

Handelt es sich z.B. um eine Vergiftung, Verbrennung, Erfrierung, Herz-Kreislaufschock oder einen Schockzustand, können die entsprechenden Experten die benötigten Utensilien vorbereiten, wenn Sie genügend Einzelheiten über den Zustand des Patienten berichten.

 

7. Stabile Seitenlage, wenn Atmung und Blutungen versorgt sind

Bringen Sie Patienten, deren Atem sie hören und die keine starkblutenden Wunden zeigen, nun in die stabile Seitenlage. 

Die stabile Seitenlage wird wie folgt erreicht:

Den Arm des Betroffenen, der auf Ihrer Seite liegt, im rechten Winkel neben den Kopf des Patienten legen. Dann den gegenüberliegenden Arm des Betroffenen hinter dessen Ohr legen (ebenfalls auf Ihrer Seite) - nun können Sie von außen in die Kniekehle des Patienten greifen und diesen Oberschenkel langsam zu Ihrer Seite herüberziehen. Sobald sich der Oberkörper mitbewegt den Kopf mit einer Hand leicht begleiten und sobald der Kopf auf der Hand zu liegen kommt, den Kopf wieder leicht überstrecken und den Mund öffnen. Anschließend bis zum Eintreffen der Rettungskräfte regelmäßig die Atmung überprüfen.

 

8. Blutungen stillen

Überprüfen Sie andernfalls Blutlachen neben dem Verletzten und unter der Kleidung. Legen Sie über allen stark blutenden Schnittwunden oder Stichwunden oder stark spritzenden oder stark fließenden Wunden einen Druckverband an. Wichtig: Ein Druckverband sollte in der Regel nur an den Armen und Beinen angelegt werden. Warten Sie nicht lange und rufen Sie den Notarzt, da Schnittwunden sofort ärztlich behandelt werden müssen. Den Druckverband selbst legen Sie an, indem Sie eine sterile Wundauflage nehmen - die Sterilität der Mullkompresse sorgt im Idealfall dafür, dass weniger Keime in die Wunde eindringen. Darüber legen Sie ein Verbandpäckchen mit der Kunststoffhülle und befestigen das Verbandpäcken mit der darunterliegenden Mullkompresse mit einer Mullbinde oder einem Dreieckstuch. Achten Sie darauf, dass der Druckverband gut sitzt, aber nicht zu fest sitzt, damit keine Blutbahnen oder Nerven abgeklemmt werden. Wenn der Druckverband durchblutet, müssen Sie einen zweiten Druckverband darüber anlegen, den sie über den ersten Druckverband stapeln, um keine unnötigen Schmerzen und Blutverluste zu erzeugen. Bringen Sie den Patienten dann in die stabile Seitenlage, wenn die Atmung zu hören ist. Andernfalls müssen Sie ihn nun reanimieren.

 

Situationen, in denen erste Hilfe und lebensrettende Maßnahmen vonnöten sind, können jederzeit und überall entstehen.

 

9. Wie leiste ich weitere lebensrettenden Maßnahmen?

A. Der Rettungsgriff (Rautekgriff)

Der Rautekgriff oder Rettungsgriff ermöglicht es, vollkommen bewusstlose oder bewegungslose Menschen von einem Sitz oder einem Gefahrenbereich zu entfernen. Er gilt also auch für Personen im Freien, die zu einem anderen Ort gehievt werden muss.

Öffnen Sie die Tür des Autos. Stellen Sie den Motor aus, lassen Sie den Schlüssel aber stecken. Halten Sie Ihren Kopf stets vom Lenkrad entfernt, falls der Airbag plötzlich ausgelöst wird. Nun heben Sie Schulter und Kopf des Betroffenen zurück auf seinen Sitz. Dann öffnen Sie vorsichtig (Achtung Airbag!) die Gurtbefestigung. Nun drehen Sie den Oberkörper des Betroffenen rückwärts zu sich. Fassen Sie dafür an der entfernten Hüfte und am nahegelegenen Knie und drehen sie die Person mit dem Rücken zur Tür.

 

So erfolgt nun der Rettungsgriff:

Greifen Sie mit beiden Armen unter die Achselhöhle. Fassen Sie mit den Händen den quer vor dem Bauch liegenden Unterarm. Ihre Daumen sollten dabei nach außen zeigen. Ziehen Sie den Verunglückten nun auf Ihren Oberschenkel. Gehen Sie langsam rückwärts aus der Gefahrenzone und legen Sie dabei den Betroffenen auf Ihren Oberschenkel ab, während Sie seinen Oberkörper mit dem Rautegriff nach hinten ziehen.

 

B. Die Herzdruckmassage / Die-Mund-zu-Mund-Beatmung

Die Herzdruckmassage bzw. Mund-zu-Mund-Beatmung erfolgt, wenn kein Defibrillator verfügbar ist und wenn der Patient nicht mehr atmet oder nicht normal atmet (beispielsweise, wenn er nur röchelt). Dafür zuerst den Notruf kontaktieren (oder zweite Person darum bitten) und danach gleich mit der Druckmassage des Herzens beginnen. Überstecken Sie den Kopf des Betroffenen leicht. Nun müssen Sie senkrecht mit beiden Händen übereinander etwa 6 cm tief den Brustkorb hinunterdrücken. Nur das Hinunterdrücken hilft bereits, mit einer Frequenz von rund 100 Druckbewegungen pro Minute. Besser ist jedoch, ihn mit einer Mund-zu-Mund-Beatmung zu beatmen: Sie drücken in Frequenz von 100 Druckeinheiten pro Minute abwechselnd 30 mal den Brustkorb hinunter und geben dann bei dessen verschlossener Nase zwei große Atemstöße in den Mund. Dann erneut den Wechsel 30-mal drücken zu 2-mal beatmen wiederholen.

 

Unterlassene Hilfeleistung: Ab wann spricht man von ihr?

Im Strafgesetzbuch (StGB) wird "Unterlassene Hilfeleistung" ebenso wie "Behinderung von hilfeleistenden Personen" als Straftatbestand unter Paragraph §323c geregelt. Dort heißt es: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

 

Welche Konsequenzen drohen mir bei unterlassener Hilfeleistung?

Damit ist gemeint, dass beispielsweise ein Passant bei einem Unfall trotz fehlender Gefahr für das eigene Leben weder einen Notruf absendet noch helfend eingreift. Wenn beispielsweise ein Fischer sieht, wie ein Kind in der Nähe ins Eis einbricht und nichts unternimmt, um Hilfe herbeizurufen oder Hilfe zu leisten - etwa durch einen Stock oder ein Seil, das er dem Kind zuwirft oder zumindest durch Anruf bei der Rettung - macht er sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig. Schlimmer wird der Tatbestand der Tötung durch Unterlassen, wenn es sich bei dem Fischer um den Onkel des Kindes handelt - dann stünde er als Verwandter des Kindes in einer Garantenstellung gegenüber dem Neffen oder der Nichte. Er nimmt den Tod des Kindes billigend - das heißt ohne Gegenmaßnahme - in Kauf.